830/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag
830/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend österreichischer Aktionsplan zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Rahmen des EU Cardiovascular Health Plan
BEGRÜNDUNG
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in der Europäischen Union weiterhin die häufigste Todesursache. Sie verursachen rund ein Drittel aller Todesfälle und volkswirtschaft-liche Kosten in der Größenordnung von hunderten Milliarden Euro jährlich. Auch in Österreich sind Herz-Kreislauferkrankungen mit rund einem Drittel nach wie vor die häufigste Todesursache.
Der EU-Rat hat daher einen umfassenden EU Cardiovascular Health Plan einge-fordert, der Prävention, Früherkennung sowie Therapie und Versorgung strukturiert zusammenführt. Ziel ist unter anderem eine deutliche Senkung der vorzeitigen kardiovaskulären Sterblichkeit bis 2035 sowie eine massive Ausweitung standard-isierter Risikochecks (z.B. Blutdruck, Cholesterin, Blutzucker) in der Bevölkerung.
Während bereits 13 EU-Mitgliedstaaten über eigene nationale kardiovaskuläre Strategien verfügen, fehlt ein solcher Gesamtplan in Österreich. Gleichzeitig zeigen internationale Vergleiche deutlichen Aufholbedarf in der Präventionspolitik: Laut Public Health Index 2025 zählt Österreich bei zentralen Präventionshebeln im europäischen Vergleich zu den Schlusslichtern. Ein erheblicher Anteil der Todesfälle ist auf verhaltensbezogene Risikofaktoren wie Tabakkonsum, ungesunde Ernährung, Alkoholkonsum und Bewegungsmangel zurückzuführen – genau jene Faktoren, die auch im EU-Plan als zentrale Ansatzpunkte adressiert werden.
Auch im Bereich der strukturierten Früherkennung bestehen Defizite: Die Vorsorge-untersuchung wurde seit 2005 nicht grundlegend an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Die Früherkennung sowie Frühintervention relevanter Risikofaktoren erfolgen bislang unvollständig und sind zu wenig risikoadaptiert – obwohl das Programm grundsätzlich eine breite Bevölkerungsabdeckung erreicht (über die Hälfte der anspruchsberechtigten Bevölkerung innerhalb von drei Jahren, laut Dachverband) und damit ein hohes präventives Potenzial aufweist. Gleichzeitig fehlen integrierte Versorgungsmodelle für Patient:innen, bei denen Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Kombination mit anderen Krankheiten (z.B. mit kombinierten kardiovaskulären, Nieren- und metabolischen Erkrankungen) und entsprechenden Komplikationen auftreten, sowie geeignete digitale Instrumente zur Unterstützung des Selbstmanagements und der Versorgungskontinuität.
Ein nationaler Präventionsplan zur Umsetzung des EU Cardiovascular Health Plan ist daher ein wesentlicher Schritt, um vermeidbare Erkrankungen, Leid und Folge-kosten zu reduzieren und gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen.
Eckpunkte für den nationalen Präventionsplan
Der auszuarbeitende Plan soll insbesondere folgende Handlungsfelder umfassen:
1. Stärkung der Gesundheitskompetenz und Lebensstilprävention
· Informationskampagnen zu den wichtigsten Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Bluthochdruck, Rauchen, hohes Cholesterin, Diabetes und Übergewicht)
2. Gesundheitsförderliche Lebenswelten
3. Früherkennung und Versorgung über das Gesundheitssystem
· Weiterentwicklung der Vorsorgeuntersuchung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Evidenz
· systematische Ansprache von Risikogruppen in Primärversorgungseinheiten und Ordinationen
· strukturierte Lebensstilberatung als Regelleistung in der Primärversorgung
· standardisierte Nutzung von Risikoscores zur frühzeitigen Identifikation von Hochrisikopersonen
· Ausbau digitaler Instrumente zur Unterstützung von Prävention, Früherkennung und der Versorgung
· Ausbau multiprofessioneller Teams (z.B. Diätologie, Pflege, Bewegungsberatung) im niedergelassenen Bereich und Verankerung dieser im ASVG
4. Fokus auf gesundheitliche Ungleichheit
5. Monitoring und Zielsteuerung
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.