831/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

betreffend die Wiedereinführung der Zweckbindung der Einnahmen und Rückflüsse aus der Wohnbauförderung

 

BEGRÜNDUNG

Die Wohnbauförderung stellt seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument der österreichischen Wohnpolitik dar und hat maßgeblich zur Schaffung von leistbarem Wohnraum beigetragen. Mit der Aufhebung der Zweckbindung der entsprechenden Mittel wurde jedoch die Möglichkeit eröffnet, diese Gelder auch für andere budgetäre Zwecke zu verwenden. Dies hat in der Praxis zu einer Abschwächung der Investitionen in den Wohnbau geführt.

Angesichts steigender Wohnkosten, wachsender Nachfrage nach leistbarem Wohnraum sowie der Notwendigkeit ökologischer Sanierungen ist es dringend erforderlich, die finanziellen Mittel wieder gezielt und ausschließlich für den Wohnbau einzusetzen. Die Wiedereinführung der Zweckbindung stellt sicher, dass Einnahmen und Rückflüsse aus der Wohnbauförderung nachhaltig dem ursprünglichen Zweck zugutekommen und langfristig stabile Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt geschaffen werden. Das entspricht auch der Erwartung der Arbeitnehmer:innen, die mittels Abgabe für die Wohnbauförderungsgelder aufkommen.

Der Bau von gemeinnützigen Wohnungen ist seit Jahren rückläufig - gleichzeitig müssen die Wohnbauförderungsgelder im großen Stil Budgetlöcher der Länder stopfen. Wien hat kürzlich den Wohnbauförderungsbeitrag um 50 Prozent erhöht ohne, dass nur eine einzige Wohnung mehr damit gebaut wird. Die österreichische Bundesregierung hat schon mehrmals angekündigt, die Zweckbindung der Wohnbau-förderungsgelder wieder einzuführen. Jetzt müssen Taten folgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Zweckbindung sämtlicher Einnahmen und Rückflüsse aus der Wohnbauförderung wieder eingeführt wird. Diese Mittel sind ausschließlich für Maßnahmen der Wohnbauförderung, insbesondere für den Neubau, die Sanierung und die ökologische Verbesserung von Wohnraum sowie für leistbares Wohnen zu verwenden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.