832/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag

832/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung eines wirksamen Transparenzregisters und eines legislativen Fußabdrucks für Lobbyingkontakte

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) verfolgt das Ziel, Einflussnahmen auf politische Entscheidungen und Verwaltungshandeln nachvollziehbar und transparent zu machen. Transparenz über Lobbyingaktivitäten ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Entscheidungsprozesse und ein zentrales Instrument zur Korruptionsprävention.

 

Trotz dieses Anspruchs bestehen im österreichischen Lobbying- und Interessen-vertretungs-Register weiterhin erhebliche Transparenzdefizite. Insbesondere sind wesentliche Informationen über konkrete Lobbying-Tätigkeiten – etwa Angaben über Auftraggeber:innen und Auftragsgegenstände – in der Abteilung A2 des Registers nicht allgemein öffentlich einsehbar. Gerade diese Informationen sind jedoch entscheidend, um nachvollziehen zu können, welche Interessen in politischen Entscheidungsprozessen vertreten werden.

 

Nach geltender Rechtslage ist die Einsicht in diese Daten gemäß § 9 Abs. 4 LobbyG nur dann möglich, wenn ein die Geheimhaltungsinteressen erheblich überwiegendes rechtliches Interesse dargelegt werden kann. Diese Einschränkung widerspricht dem Transparenzziel des Gesetzes und erschwert insbesondere Medien, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion.

 

Der Rechnungshof hat bereits in seinem Bericht zum Lobbying- und Interessen-vertretungs-Register (Reihe Bund 2019/45) deutlichen Reformbedarf festgestellt. Kritisiert wurden insbesondere die eingeschränkte öffentliche Transparenz des Registers, Mängel bei der Datenqualität sowie Defizite bei der Kontrolle der Eintragungs- und Aktualisierungspflichten. Der Rechnungshof empfahl daher, die Transparenz des Registers auszuweiten, die Nachvollziehbarkeit der Daten zu verbessern und wirksame Kontrollmechanismen sicherzustellen.

 

Auch internationale Standards verlangen weitergehende Transparenzmaßnahmen. Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfiehlt seit Jahren Maßnahmen zur besseren Nachvollziehbarkeit von Kontakten zwischen Interessen-vertreter:innen und politischen Entscheidungsträger:innen. Ebenso betont die OECD in ihren Grundsätzen für Transparenz und Integrität im Lobbying die Notwendigkeit einer wirksamen Offenlegung von Lobbyingaktivitäten, um unzulässige Einfluss-nahmen hintanzuhalten und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken.

 

Auf europäischer Ebene bestehen mit dem Transparenzregister der Europäischen Union sowie mit Ansätzen eines „legislativen Fußabdrucks“ bereits Instrumente, mit denen Kontakte von Interessenvertreter:innen zu Entscheidungsträger:innen nach-vollziehbarer gemacht werden sollen. Diese Standards zeigen, dass Transparenz im Lobbyingbereich über die bloße Registrierung von Akteur:innen hinausgehen muss und auch konkrete Einflussnahmen auf Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar dokumentiert werden sollten.

 

Auch der Leiter der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hat in der ZIB 2 vom 15.4.2026 die Bedeutung umfassender Transparenzmaßnahmen zur Korruptions-prävention hervorgehoben[1]. Er betonte, dass es klare Regeln und vollständige Transparenz darüber brauche, „wer mit wem und zu welchem Zeitpunkt Kontakte hatte“, und sprach sich für einen „Code of Conduct“ aus. Diese Forderungen verdeutlichen, dass ein modernes Lobbyingregister auch die tatsächlichen Kontakte zwischen Lobbyist:innen und politischen Entscheidungsträger:innen erfassen muss.

 

Ein zeitgemäßes Transparenzsystem muss daher gewährleisten, dass Bürger:innen nachvollziehen können, welche Unternehmen, Organisationen oder Interessen-vertretungen in welchem Zusammenhang auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen. Dazu gehört neben der öffentlichen Einsehbarkeit zentraler Registerdaten auch die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, der wesentliche Kontakte im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen dokumentiert.

 

Nur durch eine solche umfassende Transparenz können demokratische Entscheid-ungsprozesse nachvollziehbar gestaltet, Vertrauen in staatliche Institutionen gestärkt und Korruptionsrisiken wirksam reduziert werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufge-fordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register im Einklang mit den Empfehl-ungen des Rechnungshofs sowie internationalen Transparenz- und Antikorruptions-standards weiterentwickelt wird, insbesondere durch

1.    die Herstellung der allgemeinen öffentlichen Einsehbarkeit der Abteilung A2 des Lobbying- und Interessenvertretungs-Registers,

2.    die Verbesserung der Datenqualität und Aktualität der Registereinträge,

3.    die Überprüfung der Ausnahmen im Anwendungsbereich,

4.    die Schaffung wirksamer Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Eintragungs- und Aktualisierungspflichten,

5.    die Ausweitung der Transparenzbestimmungen zur umfassenden öffentlichen Nachvollziehbarkeit von Lobbyingaktivitäten,

6.    die Einführung eines legislativen Fußabdrucks zur nachvollziehbaren Dokumentation wesentlicher Kontakte zwischen Lobbyist:innen und politischen Entscheidungsträger:innen im Rahmen von Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozessen sowie

7.    die Schaffung effektiver Sanktionsmechanismen bei Verstößen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://on.orf.at/video/14319029/16071804/peschorn-wir-wollen-immer-alles