836/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag
836/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
betreffend Postenschieberei im staatsnahen Bereich verhindern – Strafen für Missachtung der Ausschreibungspflicht im Stellenbesetzungsgesetz einführen
BEGRÜNDUNG
Das Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) regelt die Bestellung von Vorständen und Geschäftsführer:innen in Unternehmen im staatsnahen Bereich, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Erfasst sind dabei sowohl Unternehmen des Bundes als auch Unternehmen auf Ebene der Länder und Gemeinden (Art. 126b Abs. 2, Art. 127 Abs. 3 und Art. 127a Abs. 3 B-VG).
Das Stellenbesetzungsgesetz soll für Transparenz sorgen und Postenschieberei und Günstlingswirtschaft in den Unternehmen verhindern, zumal es sich um Staatsbesitz handelt bzw. die Firmen mit Steuergeld agieren. Die Leitungspositionen müssen öffentlich ausgeschrieben werden und dürfen ausschließlich mit den bestgeeigneten Personen besetzt werden.
Vor wenigen Monaten hat zunächst die Bestellung des scheidenden ÖVP-Mandatars Manfred Juraczka zum Geschäftsführer der Wien-eigenen Wirtschaftsagentur Wien für Aufregung gesorgt, weil es davor keine öffentliche Ausschreibung gegeben hatte. Der Wiener Stadtrechnungshof prüft, ob hier das Stellenbesetzungsgesetz umgangen werden sollte.
Am 1. April 2026 berichtete schließlich die Wiener Zeitung unter dem Titel „Stadt Wien: Dutzende Posten ohne Ausschreibung vergeben“, dass es in der Stadt Wien zu systematischen Verstößen gegen das Stellenbesetzungsgesetz gekommen ist:
„Stadthalle, Wien Energie, der Sender W24: Der Stadt Wien gehört ein Firmenimperium mit 140 Unternehmen. Eine WZ-Recherche zeigt: Dutzende Geschäftsführungsposten wurden nicht ausgeschrieben.
Wohnbaugesellschaften, Museen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe, ein Bestattungsunternehmen, ein eigener TV-Sender, sogar eine Flotte von Ausflugsschiffen gehört zum städtischen Wirtschaftsimperium. Das Portfolio der Stadt Wien ist über die Jahre immer größer geworden – und immer intransparenter.
140 Firmen gehören mehrheitlich der Stadt Wien. Bei mehr als 60 Unternehmen wurden die aktuellen obersten Leitungspositionen ohne gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung besetzt. Das zeigen Daten-recherchen der WZ.
Es geht um Verwaltungsbetriebe, Dienstleister, Medien- und Sozialunter-nehmen im Eigentum der Stadt. In dutzenden Fällen hat sich die Verwaltung nicht an das Gesetz gehalten und Stellen verteilt – ohne Kriterien, ohne Ausschreibungen und ohne Kontrolle durch die Opposition. Es sind keine Einzelfälle. Der große Postenschacher hat System in einem fast unüber-schaubaren Firmenkonglomerat (…)
Die Stadtregierung besetzt Aufsichtsräte mit hohen Beamt:innen, Geschäfts-führer:innen kommen aus dem SPÖ-Umfeld. In manchen Fällen entsteht der Eindruck eines Postenschachers (…) Folgen wird die fragwürdige Vorgehens-weise für die Stadt Wien jedenfalls keine haben: Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor.“[1]
Der Rechnungshof mahnte in der Vergangenheit regelmäßig die Einhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes ein und stellte zudem klar, dass – entgegen der Rechtsmeinung der Stadt Wien – auch eine unentgeltliche Ausübung von Leitungs-funktionen, etwa durch Mitarbeiter:innen im Konzern, die Ausschreibungspflicht nicht ersetzt.[2]
Das Stellenbesetzungsgesetz ist derzeit zahnlos. So sind weder Strafen noch eine Nichtigkeit der Besetzung oder eine Neuausschreibung vorgesehen. Lediglich Schadenersatzansprüche von übergangenen Kandidat:innen sind denkbar.[3] Transparency International zieht deshalb ein ernüchterndes Fazit: „Das StellBG ist eine sogenannte „lex imperfecta“, d.h. bei Verstößen dagegen ist seit 1998 im Gesetz keine Sanktion vorgesehen. Vom Rechnungshof in Berichten vielfach aufgezeigtes Zuwiderhandeln gegen diese Rechtsnorm wird bestenfalls als nahezu folgenlose Petitesse abgetan, was eine langandauernde Rechts- und Politunkultur dokumentiert.“[4]
Die geschilderten Vorfälle zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es braucht endlich wirksame Sanktionen im Stellenbesetzungsgesetz, die dessen Ein-haltung sicherstellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, ehest-möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der wirksame Maßnahmen für eine transparente Postenvergabe im staatsnahen Bereich vorsieht, insbesondere die Einführung von Sanktionen im Stellenbesetzungsgesetz für Verstöße gegen die Ausschreibungspflicht bei Leitungsfunktionen in staatlichen Unternehmen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.wienerzeitung.at/a/stadt-wien-dutzende-posten-ohne-ausschreibung-vergeben#infos-und-quellen; abgerufen am 02.04.2026
[2] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/managervertraege.pdf
[3] https://www.derstandard.at/story/2000125854850/transparente-stellenbesetzung-alles-nur-ein-appell
[4] https://ti-austria.at/wp-content/uploads/2023/03/Transparency_Positionspapier_Bestellung.pdf