837/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag

837/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend besseren Schutz von Säuglingen und Kleinkindern vor gefährlichen und schadstoffbelasteten Babyprodukten

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der aktuelle Fall von mutmaßlich gezielt mit Rattengift manipulierter Babynahrung hat europaweit große Verunsicherung ausgelöst. Berichten zufolge könnte es sich um ein koordiniertes Vorgehen handeln, bei dem Erpresser Geldforderungen an betroffene Unternehmen[1] stellen; es laufen Ermittlungen in mehreren Ländern. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Angriff auf die Sicherheit von Säuglingen und Kleinkindern.

Gerade bei Produkten für die jüngsten und verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft muss höchstmögliche Sicherheit gewährleistet sein. Wenn Eltern befürchten müssen, dass Babynahrung manipuliert wurde, ist das Vertrauen in Produktsicherheit und Marktaufsicht massiv erschüttert. In einer solchen Situation braucht es rasche Information, volle Transparenz und koordinierte Maßnahmen der zuständigen Behörden.

Eltern dürfen in Krisensituationen dieser Art nicht mit ihrer Sorge allein gelassen werden. Es braucht daher eine zentrale, niederschwellige Anlaufstelle, die rasch Auskunft über betroffene Produkte, Risiken und notwendige Schritte geben kann. Eine bundesweite Hotline für betroffene Eltern und Betreuungspersonen könnte hier entscheidend dazu beitragen, Verunsicherung zu reduzieren und die Sicherheit betroffener Familien zu erhöhen.

Zusätzlich zeigen aktuelle Produkttests des VKI[2], dass auch unabhängig von vorsätzlicher Manipulation Handlungsbedarf beim Schutz von Säuglingen vor gesundheitsschädlichen Stoffen besteht. Bei der Testung wurden in sechs von 18 getesteten Schnullern Spuren von Bisphenol A (BPA) festgestellt, obwohl BPA in Schnullern und Beißringen seit 2011 verboten ist. BPA ist in der EU als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft und steht im Verdacht, das Hormonsystem negativ zu beeinflussen. Gerade im Säuglingsalter kann eine Belastung mit hormonell wirksamen Stoffen gravierende gesundheitliche Folgen haben.

Besonders alarmierend ist zudem, dass ein über die Online-Plattform SHEIN erworbenes Schnullerset aufgrund einer mangelhaften Schnullerkette ein Erstickungsrisiko aufwies. Dies zeigt erneut erhebliche Kontrolllücken, insbesondere bei Produkten, die über internationale Billig-Plattformen in Verkehr gebracht werden.

Diese Fälle machen deutlich, dass der Schutz von Kleinkindern vor gefährlichen Produkten dringend verbessert werden muss. Es braucht rasch verstärkte Kontrollen, bessere Information für Eltern sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Behörden, Handel und Online-Plattformen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unverzüglich

  1. eine zentrale Hotline für Betroffene einzurichten, damit Eltern im Fall von Produktrückrufen oder Sicherheitswarnungen rasch verlässliche Informationen erhalten,
  2. ein verstärktes Sonderkontrollprogramm für Babynahrung, Schnuller und sonstige Babyprodukte durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und die AGES einzuleiten,
  3. Maßnahmen zu setzen, um die Marktüberwachung von über Online-Plattformen vertriebene Produkte zu verbessern und sicherzustellen, dass schadstoffbelastete oder unsichere Produkte rasch vom Markt genommen werden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.



[1] https://www.hipp.at/beikost/aktuelles/rueckruf-glaeschen/

[2] https://konsument.at/schnuller26