838/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag

838/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Update der ID Austria zur Herstellung von EU-Rechtskonformität

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Bis Ende 2026 ist die Novelle der eIDASVerordnung (eIDAS 2.0)[1] umzusetzen. Dafür ist ein Update der ID Austria notwendig. Die österreichische ID Austria beruht noch auf der eIDAS 1.0 Verordnung aus dem Jahr 2014 und benötigt insbesondere im Hinblick auf Sicherheits- und Datenschutzstandards eine dringende Überar-beitung.[2]

 

Kern der Verordnung ist die Stärkung von Sicherheits- und Datenschutzstandards gegenüber bestehenden digitalen Identitätsnachweisen und eine verbesserte Interoperabilität. Das heißt: Künftig müssen Mitgliedstaaten auch die digitalen Brieftaschen aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren – aktuell gibt es noch keine derartige grenzüberschreitende Nutzung.

 

Ziel ist eine sichere, datenschutzkonforme europäische digitale Identität, die Bürger-innen, Bürgern und Unternehmen eine sichere Identifizierung online und offline ermöglicht, und zwar in der gesamten EU. Dabei sollen die Nutzer:innen vor allem auch die volle Kontrolle über ihre Daten haben. Unnötige Datennutzungen sollen vermieden werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufge-fordert die ID Austria zeitgerecht an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1183, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutz anzupassen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401183

[2] https://www.derstandard.at/story/3000000312824/oesterreich-faellt-bei-der-digitalen-id-zurueck