838/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag
838/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde
betreffend Update der ID Austria zur Herstellung von EU-Rechtskonformität
BEGRÜNDUNG
Bis Ende 2026 ist die Novelle der eIDAS‑Verordnung („eIDAS 2.0“)[1] umzusetzen. Dafür ist ein Update der ID Austria notwendig. Die österreichische ID Austria beruht noch auf der eIDAS 1.0 Verordnung aus dem Jahr 2014 und benötigt insbesondere im Hinblick auf Sicherheits- und Datenschutzstandards eine dringende Überar-beitung.[2]
Kern der Verordnung ist die Stärkung von Sicherheits- und Datenschutzstandards gegenüber bestehenden digitalen Identitätsnachweisen und eine verbesserte Interoperabilität. Das heißt: Künftig müssen Mitgliedstaaten auch die digitalen Brieftaschen aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren – aktuell gibt es noch keine derartige grenzüberschreitende Nutzung.
Ziel ist eine sichere, datenschutzkonforme europäische digitale Identität, die Bürger-innen, Bürgern und Unternehmen eine sichere Identifizierung online und offline ermöglicht, und zwar in der gesamten EU. Dabei sollen die Nutzer:innen vor allem auch die volle Kontrolle über ihre Daten haben. Unnötige Datennutzungen sollen vermieden werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufge-fordert die ID Austria zeitgerecht an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1183, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutz anzupassen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.