843/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Lachgas-missbrauch

 

 

Lachgas wird zunehmend nicht nur für legitime technische oder haushaltsbezogene Zwecke verwendet, sondern auch als Rauschmittel missbräuchlich konsumiert. Besonders problematisch erscheint dabei die niederschwellige Verfügbarkeit über frei zugängliche Verkaufsautomaten.

 

Lachgas stellt insbesondere für Kinder und Jugendliche ein gesundheitliches Risiko dar. In der Auseinandersetzung müssen unbedingt die möglichen gesundheitlichen Langzeitfolgen eines missbräuchlichen Konsums, die von Nervenschäden bis hin zu Lähmungserscheinungen reichen könnten, bedacht werden. Problematisch ist es vor allem, dass Lachgas weiterhin über öffentlich zugängliche Automaten frei erhältlich ist. Dies ist mit dem Anspruch eines wirksamen Jugendschutzes schwer vereinbar.[1]

 

Dass der missbräuchliche Konsum von Lachgas gesundheitlich äußerst gefährlich ist, wird auch durch wissenschaftliche Evidenz hervorgehoben. Die EU-Drogenagentur weist darauf hin, dass chronische Schäden insbesondere mit einer irreversiblen Inaktivierung von Vitamin B12 zusammenhängen und dadurch vor allem Nerven-schäden begünstigt werden können. Gerade in den letzten Jahren ist der Missbrauch sprunghaft angestiegen und schwere Schäden werden seitdem registriert.[2]

 

Zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen sind daher rasche gesetzliche und vollzugstaugliche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere der Verkauf über Automaten erleichtert und fördert Missbrauch und sollte unterbunden werden. Gleichzeitig sollte sichergestellt bleiben, dass eine rechtmäßige Abgabe für zulässige Verwendungszwecke nur unter klaren Voraussetzungen erfolgt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der

1.    der Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten untersagt wird,

2.    die Abgabe von Lachgasprodukten an Minderjährige wirksam verhindert wird,

3.    für den Vertrieb von Lachgas zu legitimen gewerblichen oder haushalts-bezogenen Zwecken klare Abgaberegeln, insbesondere Alterskontrollen, vorgesehen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.



[1]   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260420_OTS0011/fpoe-kaniak-ad-schumann-ist-es-so-schwer-unsere-kinder-vor-lachgasmissbrauch-zu-schuetzen (aufgerufen 20.04.2026)

[2]   https://www.euda.europa.eu/publications/topic-overviews/recreational-nitrous-oxide-use-europe-situation-risks-responses_en?utm (aufgerufen am 20.04.2026)