845/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte verhindern!
Die von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit 1. Mai 2026 vorgesehene Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte von bislang fünf auf sechs Jahre bedeutet für viele Betroffene eine reale und medizinisch relevante Versorgungslücke.[1] Leidtragende sind, wie der Österreichische Schwerhörigenbund (ÖSB) betont, nicht nur ältere Menschen, sondern auch Kinder und Jugendliche, bei denen eine unzureichende Hörversorgung zu Verzögerungen in der Sprachentwicklung, zu Nachteilen im Bildungsweg und zu sozialen Belastungen führen kann.[2]
„Laut Angaben des Verbandes gibt es in Österreich aktuell rund 1,8 Millionen Schwerhörige, ungefähr 400.000 davon tragen derzeit Hörgeräte. Damit hätten im Umkehrschluss 80.000 bis 100.000 Menschen pro Jahr aktuell ein Hörgerät, das fünf Jahre alt ist oder älter.“[3]
Wenn Hörgeräte vielfach bereits nach drei bis vier Jahren reparaturanfällig werden und der technische Aufwand steigt, ist eine generelle längere Nutzbarkeit nicht gesichert und als Rechtfertigung für Leistungseinschränkungen nicht überzeugend.[4] Ebenso wenig täuscht der Hinweis auf eine Kann-Bestimmung – Einzelfallbewilligung per Antrag – darüber hinweg, dass es sich bei der Verlängerung des Ersatzintervalls um eine Verschlechterung der Versorgung handelt.
Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, egal welchen Alters, müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen ihrer tatsächlichen Hörsituation entsprechende Hörgeräte zur Verfügung stehen.
Für diese Menschen handelt es sich dabei nicht um eine bloße Komfortfrage, sondern um eine medizinisch notwendige Unterstützung im Alltag, im Berufsleben, in der Schule sowie im sozialen Umfeld.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte von bislang fünf auf sechs Jahre jedenfalls verhindern.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.
[1] https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.909353&portal=oegkportal (aufgerufen am 20.04.2026)
[2] https://www.oesb-dachverband.at/neues/oesb-aktuell/detail/gesundheit-oesb-warnt-vor-einsparungen-bei-hoergeraeten (aufgerufen am 20.04.2026)
[3] https://www.gesundheitswirtschaft.at/gesundheit-schwerhoerigenbund-warnt-vor-einsparungen-bei-hoergeraeten/ (aufgerufen am 20.4.2026)
[4] https://vorarlberg.orf.at/stories/3349805/ (aufgerufen am 20.4.2026)