846/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Maximilian Weinzierl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung von „Bootcamp“-Programmen für jugendliche Straftäter
Die aktuelle Entwicklung der Jugendkriminalität in Österreich zeigt eine besorgniserregende Dynamik und macht deutlich, dass das bestehende System nicht ausreichend wirkt. Im Jahr 2025 wurden 23.776 Fälle von Jugendkriminalität (Täter zwischen 14 und 21 Jahren alt) registriert, was einem Anstieg von über 10% entspricht. Besonders alarmierend ist dabei der deutliche Zuwachs bei sehr jungen Tatverdächtigen sowie bei Delikten wie Einbruch und Körperverletzung.[1] Diese Entwicklung verdeutlicht die Notwendigkeit, bestehende Maßnahmen kritisch zu hinterfragen und wirksamere Alternativen zu schaffen.
Dieses Warnsignal muss jedoch nicht nur politisch verstanden werden, sondern vor allem auch bei den Tätern selbst ankommen. Gerade im Jugendbereich ist es entscheidend, dass strafbares Verhalten unmittelbare, spürbare und nachvollziehbare Konsequenzen nach sich zieht. Die derzeitige Praxis der Sanktionen für jugendliche Straftäter vermittelt diese Konsequenz vielfach nicht ausreichend. Statt klarer Grenzziehung entsteht häufig ein System, das von Passivität, fehlender Struktur und mangelnder individueller Ansprache geprägt ist. Diese Entwicklung macht auch deutlich, dass es eines integrierten Ansatzes im Schnittstellenbereich von Strafrechtspflege, Familien- und Jugendpolitik bedarf, um der massiv ansteigenden Jugendkriminalität entgegenzutreten.
„Bootcamp“-Programme setzen genau hier an und sind als verpflichtende Maßnahme in Form spezialisierter, sonderpädagogisch ausgerichteter Einrichtungen zu konzipieren. Durch ihren konsequenten, fordernden und straff strukturierten Charakter schaffen sie eine unmittelbare Konfrontation mit den Folgen des eigenen Handelns, „Bootcamps“ verbinden disziplinierende Elemente mit intensiver pädagogischer Begleitung. Klare Regeln, ein strikt geregelter Tagesablauf sowie körperliche und mentale Anforderungen sorgen dafür, dass Fehlverhalten nicht abstrakt bleibt, sondern konkret erlebt wird. Diese Form der direkten Erfahrung kann insbesondere bei jugendlichen Straftätern eine deutlich stärkere abschreckende Wirkung entfalten als ein rein verwahrender Freiheitsentzug.
Internationale Studien zeigen zudem, dass Teilnehmer solcher Programme ihr Umfeld als strukturierter, kontrollierter und sicherer wahrnehmen als in klassischen Haftanstalten, wodurch überhaupt erst die Grundlage für wirksame Verhaltens-änderungen geschaffen wird. Gleichzeitig wird durch den aktiven Tagesablauf mit körperlicher Betätigung, festen Abläufen und klaren Zielvorgaben Leerlauf reduziert und Verantwortungsbewusstsein gestärkt. Untersuchungen belegen, dass sich während der Teilnahme Verbesserungen in Disziplin, Selbstkontrolle und Regel-akzeptanz einstellen können.[2]
Der entscheidende Unterschied liegt somit in der Kombination aus Konsequenz und Struktur: Während klassische Haft häufig lediglich verwahrt, setzen „Bootcamps“ auf aktive Konfrontation mit Regeln, klare Grenzen und unmittelbare Rückmeldung auf Verhalten. Gerade diese Elemente sind für Jugendliche von zentraler Bedeutung, da sie Orientierung bieten und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigieren können. Besonders wirksam werden „Bootcamps“ dann, wenn sie im Rahmen spezialisierter, sonderpädagogisch geführter Einrichtungen umgesetzt und durch schulische Maßnahmen, psychologische Betreuung sowie Nachbetreuung ergänzt werden.[3] In solchen Fällen entstehen zusätzliche Entwicklungsperspektiven, die über die Möglichkeiten des klassischen Strafvollzugs hinausgehen.
Angesichts des deutlichen Anstiegs der Jugendkriminalität ist es daher nicht länger vertretbar, an einem System festzuhalten, das weder ausreichend abschreckt noch ausreichend strukturiert wirkt. Österreich muss ein klares Signal setzen – sowohl an die Gesellschaft als auch an potenzielle Täter – dass strafbares Verhalten spürbare und konsequente Folgen hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von integrierten, bereichsübergreifenden ‚Bootcamp‘-Programmen für jugendliche Straftäter umgesetzt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.
[1] https://www.heute.at/s/ueber-23000-faelle-jugendkriminalitaet-um-10-gestiegen-120176406 (aufgerufen am 22.04.2026)
[2] https://nij.ojp.gov/library/publications/national-study-comparing-environments-boot-camps-traditional-facilities (aufgerufen am 22.04.2026)
[3] https://www.campbellcollaboration.org/review/effects-of-correctional-boot-camps-on-offending (aufgerufen am 22.04.2026)