848/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschiebung aller strafrechtlich verurteilten Migranten

 

 

Ausländer sind in Österreich in der Kriminalstatistik massiv überrepräsentiert:

 

Im Jahr 2025 wurden 164.573 fremde Tatverdächtige registriert. Dies entspricht einem Anteil von 47,7 Prozent aller dokumentierten Tatverdächtigen und stellt in den zurückliegenden sieben Jahren den höchsten Anteil fremder Tatverdächtiger an der Gesamtanzahl der Tatverdächtigen dar. Beim direkten Vergleich von fremden und österreichischen Tatverdächtigen zeigt sich eine stärkere Erhöhung gegenüber dem Vorjahr bei fremden Tatverdächtigen von 4,8 Prozent gegenüber 0,9 Prozent bei österreichischen Tatverdächtigen. […] Eine Gegenüberstellung des Anteils fremder Personen an der Wohn-bevölkerung und des Anteils fremder Tatverdächtiger an der Gesamtanzahl der Tatverdächtigen verdeutlicht eine Überrepräsentation fremder Tatverdächtiger unter den Tatverdächtigen.

 

 

[…]

Bezüglich der relevanten Deliktsbereiche fremder Tatverdächtiger zeigt sich eine klare Tendenz hin zu ‚Strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen‘ (Abschnitt VI StGB), ‚Strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben‘ (Abschnitt I StGB) und strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Suchtmittel-gesetz. Rund drei Viertel der fremden Tatverdächtigen begehen Delikte in diesen Bereichen.“[1]

 

Der EU-Mitgliedstaat Dänemark hat ebenfalls mit schwersten Verbrechen durch Ausländer, von Banden- und Drogenkriminalität, über Vergewaltigungen, bis hin zu Morden, zu kämpfen. Deswegen setzt die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen jetzt auf eine konsequente Maßnahme: Künftig sollen ausländische Staatsbürger automatisch abgeschoben werden, wenn diese zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt werden.[2]

 

Hinsichtlich potenzieller Vorbehalte aufgrund der Europäischen Menschenrechts-konvention führte Frederiksen zu Recht an, dass sich bei der Ausarbeitung derselben niemand habe vorstellen können, dass jemand aus dem Nahen Osten nach Dänemark fliehen und dann dort „Mädchen und Frauen vergewaltigen“ würde. „Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind2, betonte die dänische Regierungschefin.

 

Dänemark und Großbritannien machen sich auch dafür stark, dass die Menschenrechtskonvention endlich einer dringend notwendigen Überarbeitung zugeführt wird.2 Damit pflichten weitere europäische Staaten einer Forderung bei, welche die FPÖ schon 2015 erhoben hat. Mittlerweile gaben sogar zahlreiche Vertreter der ÖVP zu, dass die Menschenrechtskonvention zu überarbeiten sei. Angeführt seien an dieser Stelle Bundeskanzler Stocker, Innenminister Karner, Staatssekretär Pröll und ÖVP-Klubobmann Wöginger.[3] Freilich hat die ÖVP nicht den Mut gefunden, um diesen längst notwendigen Schritt zu setzen. Mit dieser Haltungslosigkeit schützt die ÖVP weiterhin die Täter und schmäht die Opfer dieser Gewaltexzesse.

 

Vor diesem Hintergrund ist – insbesondere weil dieser Aspekt in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz kommt – auf den Eingriffsvorbehalt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK hinzuweisen, welcher einen behördlichen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben dann für zulässig erklärt,

 

insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“[4]

 

Kaum eine andere Maßnahme würde in Österreich die öffentliche Ruhe und Sicherheit, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung, die Verhinderung von strafbaren Handlungen sowie den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer mehr erhöhen, als wenn endlich strafrechtlich verurteilte Migranten abgeschoben werden würden.

 

Alle Migranten – gleich welcher Aufenthaltsstatus – sind konsequent und automatisch abzuschieben, wenn sie strafrechtlich verurteilt wurden. Für kriminelle Ausländer ist kein Platz in Österreich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit zukünftig sämtliche Fremde, welche in Österreich strafrechtlich verurteilt werden, umgehend ihren Aufenthaltstitel verlieren und abgeschoben werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.



[1]   Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik, Wien 2026, S. 25-26

     https://www.bundeskriminalamt.at/501/files/kriminalpolizeiliche_anzeigenstatistik_2025_bf.pdf (aufgerufen am 17.04.2026)

[2]   https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-abschiebung-menschenrechtskonvention-100.html  (aufgerufen am 17.04.2026)

[3]   https://volksgruppen.orf.at/diversitaet/stories/3182063/

https://www.krone.at/3983354

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk1007 (aufgerufen am 17.04.2026)

[4]   https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/210/A8/NOR12016939 (aufgerufen am 17.04.2026)