Eingebracht am 07.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Echte Inklusion
für Menschen mit Behinderungen
Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS formuliert
zahlreiche Willensbekundungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit
Behinderungen, führt jedoch in vielen Punkten nur Überschriften an
und bleibt somit den Betroffenen konkrete Maßnahmen schuldig. Man setzt auf
„Evaluierungen“ und „Pilotprojekte“, anstatt sofort
notwendige strukturelle Reformen durchzusetzen. Anstatt echte Teilhabe und
wirtschaftliche Eigenständigkeit zu fördern, werden lediglich
Absichtserklärungen formuliert, ohne konkrete gesetzliche Vorgaben oder
finanzielle Verpflichtungen.
Besonders problematisch ist die fehlende Verpflichtung zur
angemessenen Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen und
Werkstätten. Statt eines klar geregelten Mindestlohns wird lediglich von
„Anerkennung“ der Arbeit gesprochen. Ebenso bleibt die soziale
Absicherung unzureichend formuliert, ohne verbindliche Vorgaben zur
Sozialversicherung oder Altersvorsorge für Menschen mit Behinderungen.
Die Vorschläge zur Arbeitsmarktintegration enthalten zwar gute
Ansätze, wie die Stärkung der Beschäftigung im öffentlichen
Dienst und Unternehmensdialoge, setzen jedoch auf freiwillige Maßnahmen
ohne klare Verpflichtungen für Arbeitgeber. Der „One-Stop-Shop“
zur Bürokratieerleichterung ist eine positive Idee, doch es bleibt unklar,
wie dieser umgesetzt werden soll.
Auch im Bereich der Barrierefreiheit gibt es zwar das Ziel,
gesetzliche Verpflichtungen besser umzusetzen, aber keine klaren Sanktionen
oder Fristen für die Durchsetzung. Der Gewaltschutz soll „rasch
verbessert“ werden, jedoch ohne Nennung konkreter Maßnahmen. Das
Regierungsprogramm verspricht Datenerhebungen und Evaluierung der Umsetzung gesetzlicher
Verpflichtungen, was lediglich erahnen lässt, dass die Regierung über
den Stand der Dinge wenig im Klaren ist und die vielen Beschwerden von Menschen
mit Behinderungen ignoriert.
Der dürftige Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention,
der anlässlich der Staatenprüfungen der Republik bereits viel Kritik einbrachte,
soll in seiner weiteren Verfolgung lediglich eine forcierte „Deinstitutionalisierung“
erfahren. Alle weiteren dringlichen Maßnahmen, die sehnsüchtig von
den Verbänden und Organisationen erwartet und eingemahnt werden, wie etwa
Inklusion in der Bildung und Stärkung des Behindertengleichstellungsgesetzes,
bleiben aus.
Zusammenfassend bleibt das Regierungsprogramm hinter den
Erwartungen zur echten Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
zurück. Es fehlen verbindliche gesetzliche Vorgaben, klare Fristen und vor
allem finanzielle Ressourcen, um notwendige Reformen umzusetzen.
Die besseren FPÖ-Positionen: Klare Verpflichtungen statt
unzureichender Absichten
Die FPÖ hingegen setzt sich für eine echte
Gleichstellung und wirtschaftliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen
ein. Dazu gehören vor allem verbindliche gesetzliche Regelungen,
ausreichende finanzielle Mittel und eine unbürokratische Umsetzung.
1. Gerechte Entlohnung und soziale Absicherung
- Mindestlohn für Menschen in
Behindertenwerkstätten: Statt eines „Taschengeldes“
fordert die FPÖ einen verpflichtenden Mindestlohn für alle
Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen.
- Verpflichtende Sozialversicherung: Neben Kranken-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung muss auch eine Pensionsversicherung
eingeführt werden, um Menschen mit Behinderungen eine sichere Altersversorgung
zu gewährleisten.
- Erhalt des Kündigungsschutzes: Der qualifizierte
Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bleibt
erhalten, um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
langfristig zu sichern.
2. Finanzielle Absicherung durch den Inklusionsfonds
- Schaffung eines Inklusionsfonds mit 500
Millionen Euro jährlich, finanziert aus dem Finanzausgleich, um
gezielt Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu finanzieren
- Unbürokratische Direktzahlungen: Statt
komplizierter Antragsverfahren soll der Fonds eine direkte und einfache
Auszahlung ermöglichen.
- Finanzierung der Persönlichen
Assistenz:
Der Fonds soll insbesondere Leistungen zur Persönlichen Assistenz in
Schule und Beruf abdecken, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
3. Integration in den Arbeitsmarkt
- Verpflichtende Förderung des
Übertritts aus Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt, anstatt Menschen
in geschützten Bereichen zu belassen
- Verstärkte Koordination und
Forcierung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den
Arbeitsmarkt,
um nachhaltige Chancen auf langfristige Erwerbstätigkeit zu schaffen
- Das AMS muss sich stärker engagieren, um Menschen mit
Behinderungen gezielt zu vermitteln und als eigenständige Zielgruppe
anzuerkennen.
- Sensibilisierung der Arbeitgeber durch Kampagnen
und finanzielle Anreize
- Weiterentwicklung der Integrationsprogramme mit Schwerpunkt
auf Jugendliche an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf.
- Förderung der
Übertrittsmöglichkeiten aus
Beschäftigungstherapieeinrichtungen in den Arbeitsmarkt, um echte
Teilhabe zu ermöglichen
4. Barrierefreiheit und Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
- Rechtsangleichung an die UN-Konvention und
das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz mit verbindlichen Fristen zur
Umsetzung
- Erhalt und Ausbau der Förderungen zur
Barrierebeseitigung
- Barrierefreie Wohnformen schaffen, um
Menschen mit Behinderungen altersgerecht und sicher unterzubringen
- Informationskampagnen zur Sensibilisierung über Rechte
von Menschen mit Behinderungen
- Evaluierung und Weiterführung des
Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung (2021-2030), um langfristige
Verbesserungen sicherzustellen
5. Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen
- Gesetzliche Anpassung zur Stärkung
des Schutzes vor Gewalt
- Altersgerechte Wohnsituationen zur Verhinderung
von Übergriffen in betreuten Einrichtungen
- Mehr Aufklärung und
Präventionsmaßnahmen, um Gewalt gegen Menschen mit
Behinderungen zu verhindern
6. Inklusives Bildungssystem
- Ausbau der Schulassistenz und
Einführung von Best-Practice-Modellen zur besseren Integration in das
Regelschulsystem
- Gezielte Förderung von Jugendlichen
mit Behinderungen
an der Schnittstelle Schule-Beruf
- Spezialisierte Reha-Einrichtungen für
Kinder
schaffen, um frühzeitig eine bessere Förderung zu
gewährleisten
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche gesetzliche
Regelungen für mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen zu
folgenden Maßnahmen umfasst:
1. Gerechte Entlohnung und
soziale Absicherung
- Mindestlohn für
Menschen in Behindertenwerkstätten: Statt eines
„Taschengeldes“ fordert die FPÖ einen verpflichtenden Mindestlohn
für alle Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen.
- Verpflichtende
Sozialversicherung: Neben Kranken-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung muss auch eine Pensionsversicherung
eingeführt werden, um Menschen mit Behinderungen eine sichere
Altersversorgung zu gewährleisten.
- Erhalt des
Kündigungsschutzes: Der qualifizierte
Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bleibt
erhalten, um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
langfristig zu sichern.
2. Finanzielle Absicherung
durch den Inklusionsfonds
- Schaffung eines
Inklusionsfonds mit 500 Millionen Euro jährlich,
finanziert aus dem Finanzausgleich, um gezielt Leistungen für
Menschen mit Behinderungen zu finanzieren
- Unbürokratische
Direktzahlungen: Statt komplizierter Antragsverfahren
soll der Fonds eine direkte und einfache Auszahlung ermöglichen.
- Finanzierung der
Persönlichen Assistenz: Der Fonds soll
insbesondere Leistungen zur Persönlichen Assistenz in Schule und
Beruf abdecken, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
3. Integration in den
Arbeitsmarkt
- Verpflichtende
Förderung des Übertritts aus Werkstätten in den
regulären Arbeitsmarkt, anstatt Menschen in
geschützten Bereichen zu belassen
- Verstärkte
Koordination und Forcierung der Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt, um nachhaltige Chancen
auf langfristige Erwerbstätigkeit zu schaffen
- Das AMS muss sich
stärker engagieren, um Menschen mit Behinderungen
gezielt zu vermitteln und als eigenständige Zielgruppe anzuerkennen.
- Sensibilisierung der
Arbeitgeber durch Kampagnen und finanzielle Anreize
- Weiterentwicklung der
Integrationsprogramme mit Schwerpunkt auf Jugendlichen an
der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf
- Förderung der
Übertrittsmöglichkeiten aus
Beschäftigungstherapieeinrichtungen in den Arbeitsmarkt,
um echte Teilhabe zu ermöglichen
4. Barrierefreiheit und
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Rechtsangleichung an die
UN-Konvention und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
mit verbindlichen Fristen zur Umsetzung
- Erhalt und Ausbau der
Förderungen zur Barrierebeseitigung
- Barrierefreie Wohnformen
schaffen, um Menschen mit Behinderungen altersgerecht und sicher
unterzubringen.
- Informationskampagnen zur
Sensibilisierung über Rechte von Menschen mit
Behinderungen
- Evaluierung und
Weiterführung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit
Behinderung (2021-2030), um langfristige Verbesserungen
sicherzustellen
5. Gewaltschutz für
Menschen mit Behinderungen
- Gesetzliche Anpassung zur
Stärkung des Schutzes vor Gewalt
- Altersgerechte
Wohnsituationen zur Verhinderung von Übergriffen in
betreuten Einrichtungen
- Mehr Aufklärung und
Präventionsmaßnahmen, um Gewalt gegen
Menschen mit Behinderungen zu verhindern
6. Inklusives Bildungssystem
- Ausbau der Schulassistenz
und Einführung von Best-Practice-Modellen zur besseren Integration in
das Regelschulsystem
- Gezielte Förderung
von Jugendlichen mit Behinderungen an der Schnittstelle
Schule-Beruf
- Spezialisierte
Reha-Einrichtungen für Kinder schaffen, um
frühzeitig eine bessere Förderung zu gewährleisten.“
In formeller Hinsicht wird
beantragt, den Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.