85/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 07.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Echte Inklusion für Menschen mit Behinderungen

 

Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS formuliert zahlreiche Willensbekundungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen, führt jedoch in vielen Punkten nur Überschriften an und bleibt somit den Betroffenen konkrete Maßnahmen schuldig. Man setzt auf „Evaluierungen“ und „Pilotprojekte“, anstatt sofort notwendige strukturelle Reformen durchzusetzen. Anstatt echte Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit zu fördern, werden lediglich Absichtserklärungen formuliert, ohne konkrete gesetzliche Vorgaben oder finanzielle Verpflichtungen.

Besonders problematisch ist die fehlende Verpflichtung zur angemessenen Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen und Werkstätten. Statt eines klar geregelten Mindestlohns wird lediglich von „Anerkennung“ der Arbeit gesprochen. Ebenso bleibt die soziale Absicherung unzureichend formuliert, ohne verbindliche Vorgaben zur Sozialversicherung oder Altersvorsorge für Menschen mit Behinderungen.

Die Vorschläge zur Arbeitsmarktintegration enthalten zwar gute Ansätze, wie die Stärkung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst und Unternehmensdialoge, setzen jedoch auf freiwillige Maßnahmen ohne klare Verpflichtungen für Arbeitgeber. Der „One-Stop-Shop“ zur Bürokratieerleichterung ist eine positive Idee, doch es bleibt unklar, wie dieser umgesetzt werden soll.

Auch im Bereich der Barrierefreiheit gibt es zwar das Ziel, gesetzliche Verpflichtungen besser umzusetzen, aber keine klaren Sanktionen oder Fristen für die Durchsetzung. Der Gewaltschutz soll „rasch verbessert“ werden, jedoch ohne Nennung konkreter Maßnahmen. Das Regierungsprogramm verspricht Datenerhebungen und Evaluierung der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen, was lediglich erahnen lässt, dass die Regierung über den Stand der Dinge wenig im Klaren ist und die vielen Beschwerden von Menschen mit Behinderungen ignoriert.

Der dürftige Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention, der anlässlich der Staatenprüfungen der Republik bereits viel Kritik einbrachte, soll in seiner weiteren Verfolgung lediglich eine forcierte „Deinstitutionalisierung“ erfahren. Alle weiteren dringlichen Maßnahmen, die sehnsüchtig von den Verbänden und Organisationen erwartet und eingemahnt werden, wie etwa Inklusion in der Bildung und Stärkung des Behindertengleichstellungsgesetzes, bleiben aus.

Zusammenfassend bleibt das Regierungsprogramm hinter den Erwartungen zur echten Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zurück. Es fehlen verbindliche gesetzliche Vorgaben, klare Fristen und vor allem finanzielle Ressourcen, um notwendige Reformen umzusetzen.

Die besseren FPÖ-Positionen: Klare Verpflichtungen statt unzureichender Absichten

Die FPÖ hingegen setzt sich für eine echte Gleichstellung und wirtschaftliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen ein. Dazu gehören vor allem verbindliche gesetzliche Regelungen, ausreichende finanzielle Mittel und eine unbürokratische Umsetzung.

1. Gerechte Entlohnung und soziale Absicherung

2. Finanzielle Absicherung durch den Inklusionsfonds

3. Integration in den Arbeitsmarkt

4. Barrierefreiheit und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

5. Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen

6. Inklusives Bildungssystem

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche gesetzliche Regelungen für mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen zu folgenden Maßnahmen umfasst:

1. Gerechte Entlohnung und soziale Absicherung

2. Finanzielle Absicherung durch den Inklusionsfonds

3. Integration in den Arbeitsmarkt

4. Barrierefreiheit und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

5. Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen

6. Inklusives Bildungssystem

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.