851/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Stopp der verpflichtenden ICD-10-Codierung im niedergelassenen Bereich und Neukonzeption der Gesundheitsdateninfrastruktur
Die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist eine Kernaufgabe der Gesundheitspolitik. Gerade im niedergelassenen Bereich braucht es Rahmenbedingungen, die die ärztliche Tätigkeit für den Patienten stärken, anstatt sie durch zusätzliche Bürokratie zu erschweren. Eine sinnvolle Digitalisierung hat den Behandlungsalltag zu unterstützen, Versorgungs-lücken zu schließen und die Steuerungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern.
Die ab 2026 geplante verpflichtende ICD-10-Codierung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Leistungsabrechnung verfehlt dieses Ziel.
So warnt der Ärzteverband Oberösterreich eindringlich davor, dass das System handwerklich schlecht umgesetzt, nicht zukunftsfähig und eine massive Belastung für Ordinationen und ohne erkennbaren Nutzen für Medizin oder Gesundheitspolitik sei. Statt echter Modernisierung drohe ein bürokratisch aufwendiges und strukturell mangelhaftes System:
„Niemand in der Ärzteschaft stellt den Wert einer strukturierten Diagnose-dokumentation grundsätzlich in Frage. Aber was hier umgesetzt werden soll, ist handwerklich so schlecht gemacht, dass am Ende weder die Medizin noch die Gesundheitspolitik davon profitiert.“[1]
Insbesondere die Verknüpfung von Diagnosecodierung und Honorarabrechnung führe dazu, dass die Daten einen langen und ineffizienten Weg über Sozialversicherung und weitere Stellen durchlaufen, wodurch sie im Gesundheitsministerium erst mit monatelanger Verzögerung ankommen und damit für eine evidenzbasierte Steuerung weitgehend unbrauchbar seien.
Da die EU für den Gesundheitsdatenraum die Snomed-Codierung und nicht die ICD-10-Codierung vorsehe, steht die Vorgangsweise im Widerspruch zu den europäischen Entwicklungen, was bedeutet, dass in rund zwei Jahren Adaptierungen vorgenommen werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert, die mit 2026 geplante verpflichtende ICD-10-Codierung im niedergelassenen Bereich in Verbindung mit der Leistungsabrechnung in ihrer derzeitigen Form unverzüglich zu stoppen und dem Nationalrat ehestmöglich ein neues Konzept für eine digitale Gesundheitsdateninfrastruktur vorzulegen,
· das von der Honorarabrechnung strikt getrennt ist,
· das den datenschutzrechtlichen Anforderungen vollinhaltlich entspricht,
· das mit den europäischen Vorgaben des künftigen Gesundheitsdatenraums kompatibel ist,
· das den administrativen Aufwand in den Ordinationen nicht erhöht
· und das einen tatsächlichen medizinischen sowie gesundheitspolitischen Mehrwert sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260414_OTS0015/aerzteverband-oberoesterreich-bringt-icd10-verpflichtung-vor-verfassungsgerichtshof (aufgerufen am 22.04.2026)