852/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Mehr Eigenständigkeit statt Abhängigkeit: Österreichische Filmförderung weiterentwickeln

 

 

Die österreichische Filmwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Kultur- und Kreativindustrie und trägt maßgeblich zur kulturellen Identität sowie zur internationalen Sichtbarkeit Österreichs bei. Eine moderne Filmförderung hat daher die Aufgabe, kreative Qualität zu ermöglichen und gleichzeitig wirtschaftliche Nachhaltigkeit sicherzustellen.

 

Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist es erforderlich, die bestehenden Förderstrukturen weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, die Filmbranche langfristig zu stärken, ihre Eigenständigkeit zu fördern und eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen.

 

Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht jedoch strukturelle Schwächen im bestehenden System: Im Zusammenhang mit der Dokumentation „Wahlkampf“ über den damaligen SPÖ-Spitzenkandidaten Andreas Babler wurde öffentlich bekannt, dass erhebliche öffentliche Mittel aus unterschiedlichen Förderschienen in die Produktion geflossen sind. So wurden laut Medienberichten allein aus Bundesmitteln (ÖFI und ÖFI+) rund 348.000 Euro bereitgestellt, ergänzt durch Förderungen des Filmfonds Wien (rund 183.000 Euro) sowie weitere Landesmittel. Insgesamt ergibt sich daraus eine öffentliche Förderung von zumindest rund 530.000 bis über 550.000 Euro.[1]

 

Gleichzeitig lassen sich aus den veröffentlichten Förderangaben die gesamten Herstellungskosten des Films mit rund 560.000 bis 580.000 Euro abschätzen (u. a. basierend auf den prozentual ausgewiesenen Anteilen der ÖFI-Förderungen). Damit ergibt sich eine öffentliche Gesamtförderquote von rund 90% oder mehr der Herstellungskosten.

 

Dieser außergewöhnlich hohe Förderanteil verdeutlicht, dass durch die Kombination mehrerer Förderinstrumente faktisch nahezu vollständig öffentlich finanzierte Produktionen entstehen können. Dies wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der Effizienz, der Zielgenauigkeit sowie der Einhaltung europarechtlicher Vorgaben (Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 332/01)[2] auf, die grundsätzlich eine deutlich niedrigere Förderintensität von max. 50% pro Projekt (mit wenigen Ausnahmen) vorsieht.

 

Zugleich zeigt dieser Fall exemplarisch, dass ein System ohne klare Begrenzungen die Gefahr birgt, strukturelle Abhängigkeiten von öffentlichen Mitteln zu verstärken, anstatt die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Branche zu fördern.

 

Eine gezielte Reform der Förderarchitektur bietet daher die Chance, die Filmwirtschaft nachhaltig zu stärken: durch klare Regeln, mehr Transparenz, bessere Steuerung der Mittel und stärkere Anreize für private Finanzierung. Ziel ist es, die Branche von übermäßiger Förderabhängigkeit zu entlasten und gleichzeitig die vorhandenen Mittel effizienter und treffsicherer einzusetzen.

 

Darüber hinaus erscheint eine umfassende Evaluierung der Förderpraxis der vergangenen Jahre zweckmäßig, um Transparenz zu erhöhen, mögliche Fehl-entwicklungen zu identifizieren und die Einhaltung der rechtlichen Rahmen-bedingungen sicherzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, die Filmförderung in Österreich so weiterzuentwickeln, dass sie sowohl kreative Exzellenz als auch wirtschaftliche Eigenständigkeit stärkt und gleichzeitig den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel gewährleistet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

  1. die bestehenden Förderinstrumente im Bereich der Filmförderung in Österreich dahingehend weiterzuentwickeln, dass künftig eine Kombination von maximal zwei öffentlichen Förderprogrammen pro Filmprojekt vorgesehen ist;
  2. sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben die Gesamtförderquote öffentlicher Mittel pro Projekt grundsätzlich 50% der Herstellungskosten nicht überschreitet;
  3. die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fördervergabe – insbesondere hinsichtlich kumulierter Förderungen aus verschiedenen Quellen – deutlich zu erhöhen;
  4. eine umfassende Evaluierung der Filmförderpraxis der vergangenen Jahre durchzuführen, um Effizienz, Zielgenauigkeit und Rechtskonformität sicher-zustellen;
  5. Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Eigenfinanzierungskraft der Film-wirtschaft stärken und zusätzliche private Investitionen mobilisieren, um die Branche nachhaltig weiterzuentwickeln.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.



[1]   https://exxpress.at/politik/paukenschlag-babler-film-kostete-steuerzahler-noch-mehr/ (aufgerufen am 31.03.2026)

[2]   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52013XC1115(01) (aufgerufen am 31.03.2026)