854/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlängerung der strategischen Gasreserve unter Einhaltung ökonomischer und energiewirtschaftlicher Grundsätze zur Sicherstellung einer höchstmöglichen Kosteneffizienz

 

 

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich der Energie zählt zu den zentralen staatlichen Aufgaben. Eine stabile und jederzeit verfügbare Energie-versorgung ist die Grundlage für das Funktionieren von Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft. Gerade für ein exportorientiertes Industrieland wie Österreich ist Versorgungssicherheit ein entscheidender Standortfaktor.

 

Die strategische Gasreserve ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Instrument staatlicher Vorsorge. Sie wurde im Jahr 2022 vor dem Hintergrund der Energiekrise und der geopolitischen Verwerfungen infolge des Ukraine-Krieges erstmals beschlossen und aufgebaut.[1] Ziel war es, auch im Falle eines vollständigen Ausfalls von Gaslieferungen die Versorgung der österreichischen Haushalte und Betriebe zumindest für einige Wochen sicherzustellen.

 

Mit erheblichen öffentlichen Mitteln wurde die strategische Gasreserve im Volumen von 20 TWh beschafft und bereitgestellt, um kurzfristig eine Absicherung gegen drohende Versorgungsengpässe zu schaffen.[2] Diese Reserve stellt seither einen gezielt angelegten, staatlich kontrollierten Energievorrat dar, der ausschließlich im Krisenfall eingesetzt wird und damit eine zentrale Sicherheitsfunktion erfüllt. Insgesamt kann die strategische Gasreserve den Jahresbedarf an Erdgas in Österreich zu etwa fast 30% decken. Zusätzlich tragen auch die von Energieversorgungsunternehmen verpflichtend einzuspeichernden Mengen für Haushalte und grundlegende soziale Dienste zur Versorgungssicherheit im Winter bei.

 

Die Bevorratung strategische Gasreserve war nie als kurzfristige Maßnahme gedacht, sondern als dauerhafter Bestandteil der nationalen Energie-Sicherheitsarchitektur.

 

Umso unverständlicher ist es, dass ihre Verlängerung trotz gegenteiliger öffentlicher Ankündigungen derzeit nicht gesichert ist und innerhalb der Bundesregierung weiterhin Uneinigkeit über die Finanzierung besteht. Eine derartige Unsicherheit bei einem derart zentralen Instrument gefährdet unmittelbar die Versorgungssicherheit Österreichs.

 

Darüber hinaus hat sich in der Praxis klar gezeigt, dass die strategische Gasreserve nicht nur physische Sicherheit bietet, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Energiepreise leistet. Während der Gaspreiskrise führten niedrige Speicherstände in Europa zu massiven Preissteigerungen. Hohe und stabile Speicherstände wirken hingegen preisdämpfend und schützen sowohl Haushalte als auch Unternehmen vor extremen Belastungen.

 

Gleichzeitig sind die laufenden Kosten der strategischen Gasreserve in den letzten Jahren deutlich gestiegen und belaufen sich mittlerweile auf über 100 Millionen Euro jährlich. Fachliche Analysen zeigen jedoch, dass durch eine effizientere und markt-nähere Ausgestaltung finanzielle Einsparungspotenziale von etwa 30 Prozent realisierbar wären.

 

Insbesondere ist die derzeitige Kostenstruktur nicht sachgerecht, da variable Kosten, wie jene des Ausspeicherns, momentan immer mitbezahlt werden, auch wenn diese gar nicht anfallen. Da die strategische Reserve ausschließlich im Notfall genutzt wird und damit keinesfalls mit einem laufenden Ein- bzw. Ausspeichern der Gasmengen zu rechnen ist, sollen diese Kosten auch nur im Anlassfall in Rechnung gestellt werden. Die strategische Gasreserve wird nicht als Flex-Produkt verwendet, sondern stellt nur die Notversorgung sicher. Aus diesem Grund ist auch kein flexibles und damit teureres Speicherprodukt notwendig.

 

Gerade auch durch einen mehrjährigen Vertragsabschluss kann sichergestellt werden, dass das Gas im jeweiligen Speicher verbleiben kann und nicht im Zuge einer Neuvergabe in einen anderen Speicher kostenintensiv transferiert werden muss. Ebenfalls kann das auszuschreibende Speicherprodukt dahingehend verändert werden, dass statt einer nichtunterbrechbaren Leistung eine unterbrechbare Leistung bezuschlagt wird, da im Krisenfall ohnehin nur die strategische Gasreserve – als letzter verbliebener Notvorrat – in den Speichern vorhanden sein wird, und diese Menge nicht mit einer anderen Menge im Krisenfall um die Ausspeicherkapazität konkurrieren muss.

 

Ebenso sollen einheitliche Qualitätsstandards, wie eine verpflichtende Ein- und Ausspeicherungsmöglichkeit in allen österreichischen Marktgebieten (Marktgebiet Ost, Tirol und Vorarlberg) für höchstmögliche Transparenz im Vergabeverfahren für den abzuschließenden Speicherbevorratungsvertrag sorgen. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da der Anbieterkreis nur aus einigen wenigen Anbietern besteht und hier besonders auf die Einhaltung eines hohen Wettbewerbes Bedacht genommen werden muss.

 

Insgesamt zeigt sich, dass eine verlässliche, langfristige und fachlich fundierte Energiepolitik unerlässlich ist. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat kürzlich medial mitgeteilt, dass die Finanzierung der ursprünglich medial fix zugesagten Verlängerung der strategischen Gasreserve neuerdings ungeklärt ist.[3] Eine Politik, die zentrale Fragen der Versorgungssicherheit nicht konsequent umsetzt, sondern in Ankündigungen und innerkoalitionären Unstimmigkeiten stecken bleibt, gefährdet sowohl den Wirtschaftsstandort Österreich als auch die Sicherheit der Energieversorgung nachhaltig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Ausschreibungsverfahren für die weitere Bevorratung der strategischen Gasreserve einen hohen Wettbewerb unter den Anbietern auch dadurch sicherzustellen, dass einheitliche Qualitätsstandards für alle Speicherbetreiber, insbesondere für die Ein- und Ausspeicherung in allen österreichischen Marktgebieten festgelegt werden.

 

Dabei soll eine höchstmögliche Kosteneffizienz auch dadurch garantiert werden, indem Kostenpositionen für die Ein- und Ausspeicherung nur im tatsächlichen Bedarfsfalle in Rechnung gestellt werden.

 

Des Weiteren hat der Bevorratungsvertrag bis mindestens Ende März 2030 zu laufen, um eine entsprechende Mehrjährigkeit sicherzustellen, welche ebenfalls zur Kosteneffizienz beiträgt und Kosten für ein Aus- und Wiedereinspeichern bei einer frühzeitigen Neuvergabe des Speichervertrages erspart.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]   https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2022/pk0317 (aufgerufen am 03.04.2026)

[2]   https://www.aggm.at/versorgungssicherheit/strategische-gasreserve/ (aufgerufen am 03.04.2026)

[3]   https://orf.at/stories/3425827/ (aufgerufen am 03.04.2026)