855/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Rosa Ecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gewaltschutzpaket III
Die Sicherheit von Frauen und Kindern in Österreich ist zunehmend gefährdet - trotz bestehender Maßnahmen steigen die Fälle von Gewalt gegen diese besonders schutzbedürftigen Gruppen kontinuierlich an. Insbesondere die Zunahme von Sexualdelikten und häuslicher Gewalt erfordert entschlossenes Handeln.[1]
Die bereits vorliegenden Gewaltschutzpakete I und II könnten wichtige Schritte einleiten, wenn diese von der Bundesregierung umgesetzt werden würden.[2] Leider zeigen aktuelle Entwicklungen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Es ist inakzeptabel, dass Frauen und Kinder weiterhin unzureichend geschützt sind, während Täter oft mit milden Strafen oder gar Freisprüchen davonkommen.[3]
Besonders besorgniserregend ist der hohe Anteil von Tätern mit ausländischer Staatsbürgerschaft bei Gewaltverbrechen: 2025 wurden 538.656 Straftaten angezeigt (+0,8%). Von 345.095 Tatverdächtigen waren 47,7% ausländische Staatsbürger, womit eine überproportionale Häufigkeit klar belegt ist. Auffällig ist zudem ein Anstieg der syrischen Tatverdächtigen um 25% gegenüber dem Vorjahr.[4]
In der öffentlichen Debatte wird diese Tatsache häufig ausgeblendet, obwohl sie für effektive Präventionsmaßnahmen von zentraler Bedeutung ist. Eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ursachen von Gewalt sowie die konsequente Umsetzung von Maßnahmen, die den Schutz von Frauen und Kindern in den Mittelpunkt stellen, sind unaufschiebbar.
Es ist dringend erforderlich, die bestehenden Gesetze zu verschärfen und neue, effektive Schutzmechanismen zu implementieren. Dazu gehören unter anderem die Anhebung der Mindest- und Höchststrafen für Sexualdelikte, die Einführung eines lebenslangen Tätigkeitsverbots für einschlägig verurteilte Täter und die Schaffung von mehr Schutzunterkünften für Betroffene.
Entschlossenes Handeln, die Anerkennung der Ursachen – insbesondere seit der Migrationsflut 2015 – und die Abkehr von der ideologischen Vorstellung, dass Wertekurse den Schutz von Frauen und Kindern garantieren, können mehr Sicherheit für Frauen und Kindern in Österreich gewährleisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen zum Inhalt hat:
1. Anhebung der Mindest- und Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt
2. Ausbau von Schutzunterkünften und Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
3. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei bekannt gewordenen Drohungen oder Gewalttaten
4. Erstellung einer umfassenden Gewaltschutzstrategie mit klaren Zielvorgaben und Zeitplänen
5. Verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in Schulen und Bildungs-einrichtungen
6. Konsequente Abschiebung straffällig gewordener ausländischer Täter
7. Erhöhung der finanziellen Mittel für psychosoziale Betreuung
8. Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Gewalt, die rund um die Uhr erreichbar ist
9. Verbesserte Angebote im Bereich Schulungen für Justiz- und Polizei-bedienstete im Umgang mit Opfern von Gewalt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.gewaltinfo.at/fachwissen/gewalt-in-der-partnerschaft.html (aufgerufen am 13.04.2026)
[2] Gewaltschutzpaket I: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/502
Gewaltschutzpaket II: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/721 (aufgerufen am 13.04.2026)
[3] https://www.krone.at/4083318
https://www.krone.at/3909659 (aufgerufen am 13.04.2026)
[4] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=42512F74772B44525A45343D (aufgerufen am 13.04.2026)