858/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gewaltschutzpaket IV

 

 

Im Justizausschuss des Nationalrates stehen bereits das Gewaltschutzpaket I[1] sowie das Gewaltschutzpaket II[2] in Verhandlung. Zeitgleich mit diesem Gewaltschutzpaket wird zudem das Gewaltschutzpaket III eingebracht, welches speziell Gewalt gegen Frauen bekämpfen soll.

 

Die im Rahmen dieses Antrags eingeforderten Maßnahmen sollen ebenfalls zum Schutz vor Gewalttaten in unserer Heimat beitragen und insbesondere jene Aspekte umfassen, welche das Bundesministerium für Inneres betreffen.

 

Hierbei liegt der Fokus nachvollziehbarerweise auf der Bekämpfung von Gewalttaten, welche durch Fremde in Österreich begangen werden. Dies ist umso notwendiger, als Fremde in den Kriminalstatistiken dieses Landes stark überrepräsentiert sind. Allein 2025 wurden 164.573 fremde Tatverdächtige registriert – dies entspricht 47,7 Prozent aller dokumentierten Tatverdächtigen.[3]

 

Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass es das Ziel eines souveränen Staates sein muss, fremde Gewalttäter und Rechtsbrecher gar nicht erst einreisen zu lassen. Hierfür ist ein tatsächlicher Grenzschutz, inklusive der Zurückweisung illegaler Migranten, dringend von Nöten. Jene Fremde, welche sich allerdings bereits in Österreich aufhalten und unsere Gesetze mit Füßen treten, sind in höchstmöglichem Ausmaß außer Landes zu bringen. Der Schutz von österreichischen Staatsbürgern hat Vorrang vor der Fürsorge für Täter, die das Gastrecht missbrauchen. Um unsere öffentliche Ordnung und innere Sicherheit sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufrechterhalten zu können, ist Remigration unausweichlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, folgende Maßnahmen auf nationaler bzw. europäischer Ebene umzusetzen:

1.    Schaffung eines tatsächlichen Grenzschutzes zur Unterbindung der illegalen Massenzuwanderung nach Österreich

2.    Legalisierung von Pushbacks

3.    Ausstieg Österreichs aus dem EU-Asylrecht

4.    Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, somit Verschärfung und Angleichung an die Strafbestimmungen des § 114 FPG, einhergehend mit einer Erhöhung des Strafrahmens, zumal bisher nur eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen sind – künftig soll der Fremde vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden können

5.    Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“ und Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12 Strafgesetzbuch – somit soll der Geschleppte, welcher Nutznießer der Schleppung ist, genauso bestraft werden wie der Schlepper

6.    Einführung des strafrechtlichen Delikts „Asylbetrug“: In jenen Fällen, in denen Asylwerber im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute, etc.), soll das Recht auf Asyl automatisch verwirkt sein und es sind diese Personen abzuschieben

7.    Verpflichtende Altersfeststellung bei Fremden, deren Minderjährigkeit in Zweifel gezogen wird, auch unter Zuhilfenahme von medizinischen Untersuchungen

8.    Abschiebung aller illegal in Österreich aufhältigen Fremden sowie Verhängung von Wiedereinreise- und Aufenthaltsverboten

9.    Abschiebung aller Fremden, welche strafrechtlich verurteilt wurden, sowie Verhängung von Wiedereinreise- und Aufenthaltsverboten

10. Pflicht zur Erfassung und Veröffentlichung der Nationalität und des Aufenthalts-status bei allen Verdachtsfällen und Straftaten in Österreich

11. Erarbeitung einer nationalen Polizeistrategie gegen Gruppenvergewaltigungen, um zukünftig besser gegen diese schweren Straftaten vorgehen zu können

12. Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen, damit zukünftig Gruppen-vergewaltigungen als schweres organisiertes Verbrechen strafrechtlich verfolgt und belangt werden können

13. Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen gegen Drogenmissbrauch, insbesondere hinsichtlich der Verwendung illegaler Substanzen, um in weiterer Folge Straftaten gegen Leib und Leiben oder die sexuelle Integrität von Personen zu setzen

14. Erhöhung der Mindeststrafen für strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

15. Abschluss von Rückübernahmeabkommen, insbesondere mit jenen Ländern, aus welchen die Tatverdächtigen bzw. Verurteilten mehrheitlich stammen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.



[1]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/502 (aufgerufen am 23.04.2026)

[2]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/721 (aufgerufen am 23.04.2026)

[3]   Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik, S. 25-26

     https://www.bundeskriminalamt.at/501/files/kriminalpolizeiliche_anzeigenstatistik_2025_bf.pdf  (aufgerufen am 23.04.2026)