862/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Reform der medizinischen Begutachtungspraxis der Pensions-versicherungsanstalt (PVA) zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz
Die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Medienberichte, aber auch eine aktuelle Studie[1] belegen immer wieder, dass Antragsteller von Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-pensionen die Untersuchungen als respektlos, intransparent und voreingenommen empfinden. Diese Missstände führen zu erheblichen Belastungen für die Betroffenen und untergraben das Vertrauen in die Sozialversicherungssysteme.
Der Österreichische Behindertenrat kritisierte diese Zustände ebenfalls scharf: Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollzieh-bar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein.[2] Auch der österreichische Behindertenverband KOBV, die Behindertenanwaltschaft oder die Volksanwaltschaft mahnen Reformen ein.[3]
Die Studie des Forschungsinstituts „Foresight“ im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigte jedenfalls alarmierende Ergebnisse: 70 Prozent der Antrag-steller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bewerteten die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Pflegegeldanträgen lag dieser Anteil bei 42 Prozent. Zudem berichten laut Studie viele Betroffene von negativen Erfahrungen:
„[…] wie Voreingenommenheit, respektlosem Verhalten und mangelnder Berücksichtigung ihrer Unterlagen. Diese Erfahrungen belasten die psychische und allgemeine Gesundheit erheblich. Es fehlen systematische Berück-sichtigungen aller Befunde sowie der Krankengeschichte, und die Sichtweise der Antragsteller:innen wird oft nicht umfassend erfasst. Unzutreffende Diagnosen und mangelnde Transparenz der Begutachtungsergebnisse verschärfen die Situation. Viele Antragsteller:innen berichten von einer Verschlechterung ihrer finanziellen und gesundheitlichen Lage nach einer Antragsablehnung oder einer zu geringen Einstufung des Pflegegeldes, was auch den Zugang zu anderen Leistungen einschränken kann. Die Antragsteller:innen fühlen sich von der PVA oft im Stich gelassen, was zu einem Legitimationsverlust der PVA als sozialstaatliche Einrichtung führen kann.“ [4]
Diese Zustände sind inakzeptabel – und aufgrund der zahlreichen Medienberichte, die bereits in der Vergangenheit Missstände bei den Verfahren thematisierten, sicher nicht auf ein Bundesland beschränkt.
Nach der breiten und langanhaltenden Kritik an der medizinischen Begutachtungs-praxis der PVA kündigte Sozialministerin Schumann an, „Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben“, etwa durch einen Verhaltenskodex und Empathie-Schulungen.[5]
Anfang April hatte sie darüber hinaus erklärt, dass – wie bei der Pflegegeld-begutachtung – in Zukunft auch bei Begutachtungen in Zusammenhang mit Anträgen auf Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson ausdrücklich ermöglicht wird.[6] Die PVA erklärte allerdings postwendend, dass es für einen solchen Rechtsanspruch eine gesetzliche Grundlage brauche. Die Sozialministerin hat daraufhin ihrerseits angekündigt, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.[7]
Trotz all dieser Ankündigungen bleibt die grundlegende Kritik am System unverändert bestehen. So wurde in einem Kommentar des Magazins BIZEPSmit dem Titel „Reform der Begutachtung: Viel Farbe, keine Reparatur“ Folgendes festgehalten:
„Dieses Paket ist kein Durchbruch, sondern eine Strategie der Beschwichtigung. Die Politik entscheidet sich für den Weg des geringsten Widerstands: Man korrigiert die Form, lässt aber den fehlerhaften Inhalt unangetastet.
Für die Betroffenen bedeutet das: Der Weg zum Recht führt weiterhin viel zu oft über den mühsamen und langwierigen Klageweg […].“[8]
Es ist daher unerlässlich, dass Begutachtungsverfahren fair, transparent und menschenwürdig gestaltet sind, da es für die Betroffenen auch um ihre materielle Existenz und soziale Sicherheit geht.
Die derzeitige Praxis der PVA widerspricht diesen Grundsätzen offensichtlich und es erfordert dringende Reformen, um das Vertrauen der Bürger in die Sozialversicherung wiederherzustellen und sicherzu-stellen, dass berechtigte Ansprüche nicht durch mangelhafte Verfahren verweigert werden. Da die bestehende Ombudsstelle der PVA über keine Entscheidungs-kompetenz in Sachfragen verfügt, braucht es eine unabhängige Schlichtungsstelle, um den Betroffenen den belastenden und oft existenzgefährdenden Umweg über den langjährigen Rechtsweg zu ersparen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,
· im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Befugnisse unverzüglich eine umfassende externe Evaluierung sowie eine interne Prüfung der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Auftrag zu geben,
· die Ergebnisse dieser Evaluierung bzw. Prüfung in einem umfassenden Bericht dem Nationalrat vorzulegen,
· sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Begutachtungspraxis der Pensionsver-sicherungsanstalt (PVA) grundlegend zu reformieren und die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und verbindlichen Durchführungs-bestimmungen zu schaffen – für ein faires, transparentes, nachvollziehbares Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien Schlichtungs-stelle.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.
[1] https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/PKU_2026-03-10_AK-Studie-bestaetigt-Kritik-an-PVA-Begutachtu.pdf (aufgerufen am 22.04.2026)
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260316_OTS0031/behindertenrat-kritisiert-begutachtungspraxis-der-pva-und-fordert-reform (aufgerufen am 22.04.2026)
[3] https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/pva-kritik-an-begutachtungspraxis-auch-vom-behindertenverband;art385,4151087 (aufgerufen am 22.04.2026)
[4] https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/PKU_2026-03-10_AK-Studie-bestaetigt-Kritik-an-PVA-Begutachtu.pdf (aufgerufen am 22.04.2026)
[5] https://orf.at/stories/3425841/ (aufgerufen am 22.04.2026)
[6] https://www.heute.at/s/kritik-an-gutachten-ministerin-plant-grosse-pva-reform-120177746 (aufgerufen am 22.04.2026)
[7] https://orf.at/stories/3426475/ (aufgerufen am 22.04.2026)
[8] https://www.bizeps.or.at/reform-der-begutachtung-viel-farbe-keine-reparatur (aufgerufen am 22.04.2026)