864/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Telemedizin als Ergänzung statt Ersatz – Für eine Stärkung der regionalen Versorgung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet unbestritten Chancen, die es im Sinne der Patienten zu nutzen gilt. Telemedizin kann eine wertvolle und unterstützende Rolle einnehmen. Es muss jedoch klar sichergestellt werden, dass telemedizinische Angebote, insbesondere im Rahmen der telefonischen Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450, ausschließlich subsidiär zur wohnortnahen Versorgung genutzt werden und nicht zu deren Ersatz führen. Die persönliche und unverzichtbare Arzt-Patienten-Beziehung muss immer im Vordergrund stehen.
Telemedizin stößt an klare Grenzen, wo eine umfassende ärztliche Wahrnehmung unerlässlich ist. Beispielsweise kann ein Videoanruf niemals die physische Untersuchung eines Kindes mit Fieber oder die Abklärung akuter Bauchschmerzen ersetzen, bei der eine körperliche Untersuchung für eine seriöse Diagnose notwendig ist.
Das von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorangetriebene Projekt eines zentralen „Telemedizinischen Ambulatoriums“ stellt einen grundlegend falschen Lösungsansatz dar. Es ist zum einen das Gegenteil vom dringend notwendigen Sparen im System – und nicht an den Leistungen für die Versicherten. Anstatt die wahren Ursachen der Krise im Gesundheitssystem zu bekämpfen – wie den massiven Mangel an Kassenärzten, explodierende Wartezeiten und überlastete Spitals-ambulanzen – wird auf den Aufbau von teuren und ineffizienten Parallelstrukturen gesetzt.
Um zu verhindern, dass digitale Angebote die Patientensteuerung negativ beeinflussen, sind klare und transparente Regeln unumgänglich. Die freie Arztwahl darf bei der digitalen Terminvergabe über 1450 nicht eingeschränkt werden und alle Zuweisungsoptionen für Patienten müssen transparent dargestellt werden. Die Kriterien und Richtlinien für die Zuteilung von Terminen müssen öffentlich einsehbar sein. Durch die Bereitstellung eines öffentlich einsehbaren Wartezeiten-Registers für wesentliche medizinische Leistungen (z. B. Facharzttermine, radiologische Untersuchungen) über ein benutzerfreundliches Dashboard sorgt Transparenz, Vergleichbarkeit sowie Planbarkeit fördern.
Anstatt neue Bürokratie und zentrale Ärzte-Callcenter aufzubauen, muss die Versorgungssicherheit vor Ort gestärkt werden. Die Menschen brauchen ihren Hausarzt und Facharzt als vertrauensvollen Ansprechpartner. Telemedizinische Leistungen müssen daher von den bestehenden Kassenärzten erbracht und entsprechend honoriert werden. Nur so wird der niedergelassene Bereich gestärkt und die freie Arztwahl, die für eine erfolgreiche medizinische Versorgung unverzichtbar ist, gesichert.
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert, ehestmöglich sicherzustellen,
· dass telemedizinische Angebote ausschließlich als subsidiäre Ergänzung und nicht als Ersatz der wohnortnahen medizinischen Versorgung ausgestaltet werden,
· dass die freie Arztwahl auch bei digitaler Terminvergabe uneingeschränkt gewahrt bleibt,
· dass die Zuteilungskriterien für Termine öffentlich einsehbar sind,
· dass ein öffentlich zugängliches Wartezeiten-Register für wesentliche medizinische Leistungen eingerichtet wird und
· dass von der Errichtung einer telemedizinischen Parallelstrukturen durch ein zentrales „Telemedizinischen Ambulatoriums“ Abstand genommen wird und telemedizinische Leistungen vorrangig durch bestehende Kassenärzte erbracht und entsprechend honoriert werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.