866/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Meri Disoski, Barbara Neßler, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Endlich staatliche Rahmenbedingungen schaffen, die eine gleichberechtigte Berufstätigkeit von Frauen mit Betreuungspflichten ermöglichen: "Frauen fördern, Standort stärken"

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Österreich ist von Gleichstellung im Alltag und Berufsleben immer noch weit entfernt. Zwei Drittel der unbezahlten Arbeit wird von Frauen erledigt. Jeden Tag leisten sie fast zwei Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer – im Haushalt, in der Kinderbetreuung und in der Pflege von Angehörigen. Als Folge bleibt ihnen im Vergleich zu Männern weniger Zeit für sich und ihren Beruf.[1]

 

Weil Frauen ihre Berufstätigkeit hintanstellen müssen, gehen Karrierechancen, Innovationskraft und gut ausgebildete Fachkräfte verloren. Das schadet dem Standort ebenso wie Frauen und Familien. Gerade in Zeiten, in denen der ökonomische Wettbewerb zunimmt und Österreich dringend nach Fachkräften sucht[2], sollten wir die vorhandenen Potenziale nutzen. Derzeit erlauben es die staatlichen Rahmenbedingungen Frauen jedoch nicht, sich in gleicher Weise wie Männer ihrer beruflichen Laufbahn zu widmen, wenn sie das möchten. Aufgrund von Betreuungspflichten in der Kinderbetreuung und in der Pflege ist Frauen eine gleichberechtigte Berufstätigkeit nicht möglich. Denn Österreich hinkt seit Jahr-zehnten bei der Infrastruktur für Kinderbetreuung nach und somit bei der Verein-barkeit von Beruf und Familie.[3]

 

Das Ergebnis: Während Betriebe händeringend nach Fachkräften suchen, arbeitet jede zweite Frau Teilzeit.[4] Drei Viertel der Teilzeitbeschäftigten in Österreich sind weiblich.[5] Gleichzeitig bleiben Frauen in betrieblichen Schlüsselpositionen deutlich unterrepräsentiert.[6] Darüber hinaus sind die Einkommen von Frauen signifikant niedriger. Mit 17,6% zählt der Gender Pay Gap zu den größten in der EU. Zwei Drittel davon lassen sich dabei nicht mit strukturellen Faktoren erklären![7] In Folge sind auch die Pensionen von Frauen deutlich geringer und ihr Armutsrisiko ist grundsätzlich höher.[8]

 

Auch bei den Selbstständigen kann von Gleichstellung keine Rede sein. Das Ein-kommen von selbständigen Frauen liegt bei 37,4% der Einkommen selbständiger Männer.[9] Das Einkommen selbständiger Frauen beträgt also gerade einmal etwas mehr als ein Drittel von dem, was Männer verdienen! Dazu kommen erschwerter Zugang zu Finanzierung und Hürden bei der Vereinbarkeit von Familie und Unter-nehmertum.[10]

 

Jedenfalls handelt es sich dabei nicht um individuelles Versagen, sondern um strukturelle Probleme. Wir müssen politische Rahmenbedingungen schaffen, die Frauen ermöglichen, Karrieren zu verfolgen und berufliche Potenziale zu entfalten. Gleichstellung ist eine zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Aufgabe und kein „Frauenthema“. Ein „Weiter wie bisher“ können wir uns schlicht nicht leisten. Eine Gesellschaft, die ihre sozialen Aufgaben gemeinsam wahrnimmt, statt sie auf Personen mit Betreuungspflichten abzuwälzen, schafft eine Win-win-win-Situation: Es profitieren die Frauen mit ihren Familien, die Wirtschaft und der Standort sowie unsere Gesellschaft.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, umgehend ein Reformpaket zum Thema ‚Frauen fördern, Standort stärken‘ vorzulegen, das die Berufstätigkeit von Frauen mit Betreuungspflichten fördert und insbesondere folgende Punkte enthält:

 

·         Den bundesweiten Ausbau der Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen

o   Flächendeckender Ausbau qualitätsvoller, ganztägiger, leistbarer Kinderbetreuung;

o   Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres;

o   Flächendeckender Ausbau von Ganztagsschulen;

o   Flächendeckender Ausbau qualitätsvoller, ganztägiger, leistbarer Ferienbetreuung.

·         Eine weitere Professionalisierung der Pflege, insbesondere

o   Ausbau der Angebote von Community Nursing;

o   Ausbau der mobilen Pflege;

o   Erhöhung der Anzahl von Pflegekräften und damit von Heimplätzen.

·         Die Verbesserung der sozialen Absicherung von Selbstständigen, insbesondere durch

o   die grundsätzliche Zulassung von betriebsinternen Betriebshilfen für selbstständige Mütter sowie;

o   durch praxisnahe Krankengeld-Regelungen (u.a. eine frühere Auszahlung sowie längere Bezugsräume).“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.



[1] Statistik Austria, Pressemitteilung: 13 224-252/23 https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2023/12/20231218ZVE20212022.pdf

[2] WKO-Fachkräfteradar https://www.wko.at/fachkraefte/arbeitskraefteradar

[3] https://science.orf.at/stories/3235530/

[4] Statistik Austria https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/arbeitszeit/teilzeitarbeit-teilzeitquote

[5] Statistik Austria https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/arbeitszeit/teilzeitarbeit-teilzeitquote

[6] Siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250306_OTS0024/frauen-in-fuehrungspositionen-unternehmen-mit-hoher-frauenquote-sind-wirtschaftlich-erfolgreicher

[7] Statistik Austria https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen

[8] Statistik Austria https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/pensionen

[9] siehe Statistik Austria, Einkommensteuerbericht 2024, S.37 https://www.statistik.at/services/tools/serviceangebote/publikationen/detail/2057

[10] siehe Brigitte Ecker, Sascha Sardadvar, Verena Régent (WPZ Research), Karl-Heinz Leitner, Nico Pintar, Georg Zahradnik, Bernhard Dachs (AIT). Studie zu Unternehmensgründungen (2024) sowie Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. KMU im Fokus 2025 (2026)