869/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Leonore Gewessler, Jakob Schwarz, Freundinnen und Freunde
betreffend Klimainvestitionen statt Klimaschäden
BEGRÜNDUNG
Die österreichische Bundesregierung bereitet derzeit das Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 vor. Nachdem bereits im vorangegangenen Doppelbudget massiv in den Bereichen Umwelt und Klima eingespart wurde, werden im Zuge der weiteren Budgetkonsolidierung unter anderem zusätzliche Ausgabenkürzungen im Umwelt- und Klimabereich diskutiert. Warum dies nicht nur klimapolitisch falsch, sondern auch budgetpolitisch kurzsichtig ist, zeigt eine aktuelle Studie des Wegener Centers für Klima und Globalen Wandel der Universität Graz.[1] Die Studie kommt zu einem eindeutigen Befund: Budgetsanierung ohne begleitende Klimapolitik ist mehrfach kontraproduktiv – sie führt nicht zu nachhaltiger Entlastung, sondern verschiebt und erhöht zukünftige Kosten. Werden Mittel im Klima- und Umweltbereich gekürzt, ohne kompensierende politische Instrumente zu beschließen, die die Einhaltung der Klimaziele sicherstellen, steigen die öffentlichen Ausgaben auf mehreren Ebenen an. Eine unmittelbare Ausgabenkürzung übersetzt sich dementsprechend in öffentliche Mehrausgaben und wirtschaftliche Nachteile.
Extremwetterereignisse und Klimafolgen sind keine abstrakten Zukunftsszenarien mehr, sondern verursachen bereits heute massive wirtschaftliche Schäden. Laut Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) entstehen in Österreich seit 1980 im Durchschnitt jährlich rund 450 Millionen Euro an direkten Schäden durch Extremwetterereignisse.[2] Die gesamtwirtschaftlichen Klimaschäden werden heute bereits auf mindestens 2,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt, mit einem erwarteten Anstieg auf 3,8 bis 7,6 Milliarden Euro bis 2030 und bis zu 15 Milliarden Euro jährlich bis 2050.[3] Da nur rund ein Fünftel der Klimaschäden versichert ist, übernimmt die öffentliche Hand den Großteil der Kosten, etwa über den Katastrophenfonds. Gleichzeitig reduzieren klimabedingte Produktivitätsverluste, Investitionsrückgänge, Wettbewerbsnachteile und eine verminderte Wirtschaftsleistung die staatlichen Einnahmen. Für den Staatshaushalt ergibt sich daraus eine doppelte Belastung: Steigende Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen.
Dem gegenüber steht, dass zielgerichtete öffentliche Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung fiskalisch rentabel sind. Studien zeigen mehrfach:
• Ein in resiliente Infrastruktur oder klimaangepasste Landwirtschaft investierter Euro kann Schäden im Umfang des Fünffachen vermeiden.[4]
• Bei konsequenter Umsetzung öffentlicher Anpassungsmaßnahmen können in Österreich bis zu 80 Prozent der klimabedingten Verluste in der Wirtschaftsleistung vermieden werden. Die jährlichen Steuereinnahmen liegen dadurch bis 2050 um rund 2,5 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne zusätzliche Klimaschutzinvestitionen.[5]
• Auch die langfristige Budgetprognose des Bundesministeriums für Finanzen zeigt im Aktivitätsszenario eine niedrigere Inflation, ein geringeres Defizit, ein höheres Wirtschaftswachstum, eine höhere Beschäftigung und langfristig positive Effekte auf den Staatshaushalt.[6]
Klimaschutz und treffsichere Klimawandelanpassung stärken also die öffentlichen Finanzen und sichern budgetäre Handlungsspielräume. Einsparungen in diesem Bereich führen hingegen mittelfristig zu deutlich höheren Budgetbelastungen – und das Ziel der Budgetsanierung wird damit konterkariert.
Hinzu kommt, dass sich Österreich laut aktuellen Prognosen des Umweltbundes-amtes nicht auf dem notwendigen Pfad zur Erreichung seiner EU-Klimaziele befindet. Die finanziellen Risiken einer Zielverfehlung sind erheblich. Das Bundesministerium für Finanzen selbst veranschlagt dafür in seiner Langfristigen Budgetprognose 2025 für den Zeitraum 2021–2030 im Basisszenario rund 2,86 Milliarden Euro.[7] Für den Zeitraum 2030–2040 drohen bei Fortführung der aktuellen Politik laut Wegener Center zusätzliche Belastungen von 0,2 bis 0,4 Prozent des BIP pro Jahr. Der Fiskalrat weist auf langfristig noch höhere Belastungen von bis zu 0,7 Prozent des BIP im Jahr 2060 hin.[8]
Zusätzlich zu diesen direkten Risiken tragen auch klimaschädliche Subventionen erheblich dazu bei, dass öffentliche Gelder nicht im Sinne der Klimaziele eingesetzt werden. Laut einer WIFO-Studie belaufen sich klimakontraproduktive Subventionen in Österreich auf jährlich rund 4,1 bis 5,7 Milliarden Euro.[9] Eine schrittweise, sozial ausgewogene Reduktion dieser klimaschädlichen Subventionen würde das öffentliche Budget um mehrere Milliarden Euro entlasten und gleichzeitig Emissionen senken. Im Nationalen Energie- und Klimaplan hat Österreich der EU gemeldet, durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen eine Emissionsreduktion von mindestens 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr zu erreichen. Im Bundes-ministerium für Finanzen wurde dazu auch die Arbeitsgruppe „Kontraproduktive Anreize und Subventionen“ eingerichtet, um diese klimaschädlichen Subventionen zu identifizieren und abzubauen. Diese Maßnahme muss daher dringend im Doppel-budget 2027/2028 verankert werden.
Seriöse Budgetpolitik muss Klimarisiken als festen Bestandteil in ihre langfristige Planung integrieren und gleichzeitig Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und die Erreichung der Klimaziele forcieren. Denn mit voranschreitender Klimakrise stellt sich letztlich nur die Frage, wofür der Staat zahlt. Entweder für voraus-schauende Investitionen oder für wesentlich höhere Schäden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
• Österreichs Verpflichtungen im Nationalen Energie- und Klimaplan umzusetzen, insbesondere die Abschaffung bzw. Reform klimaschädlicher Subventionen, um bis 2030 einen THG-Reduktionseffekt von mindestens zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalent jährlich zu erreichen und die freiwerdenden Mittel vorrangig für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu verwenden;
• das Doppelbudget 2027/2028 so zu gestalten, dass Mittel für Klimaschutz und Klimawandelanpassung nicht reduziert werden, ohne dass gleichwertige alternative Instrumente zur Erreichung der österreichischen Klimaziele beschlossen werden;
• die fiskalischen Risiken aus der Nichterreichung der EU-Klimaziele (nach EU Effort Sharing) transparent auszuweisen;
• öffentliche Investitionen in Klimawandelanpassung (insbesondere Hochwasserschutz, Naturgefahrenmanagement, klimaresiliente Infrastruktur) als eigenständige Budgetkategorie auszuweisen und deren fiskalischen Nutzen in die mehrjährige Finanzplanung einzubeziehen;
• Gemeinden, die in Klimaschutz und Klimawandelanpassungsmaßnahmen investieren, bei der Finanzierung dieser Maßnahmen zu unterstützen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.
[1] https://share.wegcenter.at/f/4f23be988d1241a1a2eb/
[2] https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/economic-losses-from-climate-related?activeAccordion=ecdb3bcf-bbe9-4978-b5cf-0b136399d9f8
[3] https://wegcwww.uni-graz.at/publ/wegcrb/2020/WEGC-RB1-2020_Steininger-etal_Klimapolitik-InnochanceCorona-KostenNichthandeln.pdf
[4] https://gca.org/reports/adapt-now-a-global-call-for-leadership-on-climate-resilience/
[5] https://doi.org/10.1016/j.ecolecon.2025.108915
[6] https://www.bmf.gv.at/themen/budget/publikationen/langfristige-budgetprognose.html
[7] https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep1010.pdf
[8] Fiskalrat (2025). Bericht über die fiskalische Nachhaltigkeit 2025
[9] https://www.wifo.ac.at/publication/70096/