879/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend Es braucht eine solide Finanzierung für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe
BEGRÜNDUNG
Wir erleben eine Welt, in der Krisen nicht nur zunehmen, sondern sich zunehmend gegenseitig verstärken. In Konflikten im Nahen und Mittleren Osten, in der Straße von Hormus, in Gaza, im Libanon, im Sudan oder in der Ukraine erleben wir tagtäglich die offene Missachtung grundlegender Regeln des humanitären Völkerrechts. Zivilistinnen und Zivilisten werden nicht ausreichend geschützt. Krankenhäuser und Schulen werden zerstört. Humanitäre Helferinnen und Helfer geraten selbst ins Visier. Der Zugang zu lebensnotwendiger Hilfe wird blockiert.
Gleichzeitig verschärft sich die globale Hungerkrise dramatisch. Laut dem „Global Outlook“ des UN-Welternährungsprogramms werden 2026 weltweit rund 318 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sein – mehr als doppelt so viele wie 2019. In Teilen des Gazastreifens und des Sudan wurden Hungersnöte durch die „Integrated Food Security Phase Classification“ (IPC) bestätigt – ein alarmierendes Signal. Hunger ist dabei immer häufiger nicht nur Folge von Konflikten, sondern auch Ergebnis politischer Entscheidungen und zunehmend Mittel der Kriegsführung.
Und genau in dieser Situation werden weltweit die Mittel für internationale Hilfe gekürzt. Die USA haben ihre entwicklungspolitische und humanitäre Arbeit durch die faktische Zerschlagung von USAID massiv zurückgefahren. Laut OECD-Daten vom April 2026 verzeichnete die internationale Hilfe 2025 den stärksten Rückgang ihrer Geschichte. Deutschland, Großbritannien, Schweden, die Niederlande – und auch Österreich – haben die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe deutlich reduziert.
Auch Österreich setzt diesen falschen Kurs fort. Innerhalb von zwei Jahren wurden die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe um rund ein Drittel gekürzt. Allein für 2025 und 2026 stellte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten insgesamt 70 Millionen Euro weniger für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung.
Der Auslandskatastrophenfonds, der rasche Hilfe in humanitären Krisen und nach Naturkatastrophen ermöglicht, wurde 2025 von 80 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro gekürzt. 2026 stehen nur noch 35 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die angekündigten Mittel für internationale Klimaprojekte im Globalen Süden wurden 2025 nicht bereitgestellt.
Damit rückt auch das Ziel der Vereinten Nationen, jährlich 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungsleistungen bereitzustellen, wieder in weite Ferne – obwohl sich Österreich im Rahmen internationaler Verein-barungen dazu verpflichtet hat.
Die Grünen haben hingegen Verantwortung übernommen und zwischen 2019 und 2024 den Auslandskatastrophenfonds von 15 auf 80 Millionen Euro verfünffacht sowie die bilateralen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit deutlich erhöht. Noch 2024 wurden die Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in mehreren Ministerien – darunter BMEIA, BMK, BMSGPK und BML – gegenüber dem Vorjahr um mindestens 43,1 Millionen Euro angehoben.
Denn Österreich liegt als wohlhabendes Land sowohl international als auch im EU-Vergleich weiterhin im hinteren Feld, wenn es um die Finanzierung entwicklungspolitischer und humanitärer Maßnahmen geht. Diesen Trend gilt es umzukehren.
Für die kommenden Budgetentscheidungen zum Doppelbudget 2026/27 bedeutet das klar: Es darf keine weiteren Kürzungen bei Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe geben. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten darf die Last der Haushaltskonsolidierung nicht erneut über-proportional auf den Globalen Süden und auf österreichische Schwerpunkt-partnerländer – etwa den Kosovo, Moldau, Armenien oder Georgien – abwälzen.
Die Welt steht unter massivem Druck, und die österreichische Regierung spart bei jenen Instrumenten, die Stabilität, Krisenprävention und internationale Zusammen-arbeit ermöglichen. Sollte das Doppelbudget 2027/28 die Entwicklungs-zusammenarbeit und humanitäre Hilfe weiter aushöhlen, wäre das nicht nur moralisch verantwortungslos, sondern auch außen- und sicherheitspolitisch kurzsichtig. Österreich gefährdet damit langfristige Partnerschaften, schwächt seine internationale Handlungsfähigkeit und riskiert den Verlust wertvoller Expertise österreichischer und lokaler Organisationen.
Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sind zentrale außenpolitische Instrumente. Sie leisten einen Beitrag zu Stabilität, Sicherheit und internationaler Zusammenarbeit – und damit auch zur Sicherheit Österreichs und Europas. Als tragende Säulen der österreichischen Außenpolitik benötigen sie eine verlässliche und ausreichende Finanzierung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert,
eine solide Finanzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe sicherzustellen, und
insbesondere die Mittel für bilaterale EZA-Projekte und den Auslandskatastrophenfonds für die Jahre 2027 und 2028 auf dem ursprünglichen Niveau von 2024 zur Verfügung zu stellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.