881/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
881/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde
betreffend Einnahmenpotenzial aus Betrugsbekämpfung endlich voll ausschöpfen
BEGRÜNDUNG
Die Bundesregierung hat mit dem Doppelbudget für 2025 und 2026 ein strenges Sparprogramm beschlossen. Laut Strategiebericht sollen durch Konsolidierungs-maßnahmen zwischen rund 6,4 Mrd. EUR (2025) und 14,7 Mrd. EUR (2029) jährlich eingespart werden[1].
Ein wichtiger Teil dieses Sparpakets sind die Einnahmen aus dem Betrugsbekämpf-ungspaket. Die Regierung erhofft sich lauf Budget- und Strategiebericht bis 2029 einen Sanierungsbeitrag von 1,44 Mrd. EUR aus verstärkter Betrugsbekämpfung. Schon 2026 sollen 270 Mio. EUR an Mehreinnahmen generiert werden. Ende November 2025 hat die Regierung dann auch ein Gesetzespaket vorgelegt. Die wirkungsorientierte Folgeabschätzung zeigt aber, dass durch diese Gesetzes-änderungen nicht 1,44 Mrd. EUR, sondern nur rund die Hälfte des Geldes eingenom-men werden wird. Das bestätigte das Finanzministerium auch in einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.[2]
Um die Lücke zum Budgetplan nicht zu groß erscheinen zu lassen, hat die Regierung noch weitere Maßnahmen aufgezählt[3], die auch ohne Gesetzes-änderungen Geld bringen sollen. Die Aufzählung scheint aber dem Prinzip Hoffnung zu folgen. Zwar spricht das Finanzministerium von Einnahmen von 505 Mio. EUR bis 2029, allerdings können die Einkünfte aus den einzelnen Maßnahmen nicht beziffert werden. Das haben auch Rechnungshof und der parlamentarische Budgetdienst bereits kritisiert. [4] [5]
Selbst im besten Fall bleibt eine Lücke von über 200 Mio. EUR zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Betrugsbekämpfungspaket. Anstatt diese Lücke mit neuen Maßnahmen zu schließen, vergrößert die Regierung diese sogar noch. Da die Plastiksteuer als Gegenfinanzierung der Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebens-mittel nun doch nicht kommt, sollen weitere 28 Mio. EUR aus der Betrugs-bekämpfung hereinkommen. Außerdem will die Regierung die Lohnnebenkosten senken. Das kostet 2 Mrd. EUR im Jahr und muss aufgrund der Budgetlage auch gegenfinanziert werden. 100 Mio. EUR will die Regierung davon aus der Betrugsbe-kämpfung bekommen. Die Regierung verteilt also bereits Geld aus diesem Paket ohne bisher auch nur annähernd den geplanten Sanierungsbeitrag erreicht zu haben. Das Betrugsbekämpfungspaket muss immer dann herhalten, wenn die Bundes-regierung irgendwo ein Budgetloch zu stopfen hat.
Unbestritten ist, dass es bei der Bekämpfung von Betrug viel für den österreichischen Staat zu holen gibt. Während die Wirtschaftskammer davon spricht, dass durch Sozialbetrug jährlich bis zu 17 Mio. EUR an wirtschaftlichem Schaden entstehen[6], geht die Arbeiterkammer davon aus, dass unlautere Praktiken der Unternehmen den Staat jährlich mehrere Milliarden an Euro kosten. Die Arbeiterkammer hat selbst eine Stabsstelle zur Betrugsbekämpfung eingerichtet. Unternehmen versuchen durch Firmenkonstrukte, rückwirkende Abmeldungen, falschen Angaben über das Ausmaß der Arbeitszeit und gezielte Insolvenzen Löhne und Gehälter auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds zu überwälzen, Arbeitnehmer:innen um ihre Löhne und Sozialleistungen zu bringen oder die Kosten für Personal der Arbeitslosenver-sicherung umzuhängen.[7] Die Finanzpolizei rechnet etwa damit, dass alleine Scheinfirmen in der Baubranche für den Staat einen Schaden von 350 Mio. EUR im Jahr verursachen.[8] Manche Schätzungen gehen sogar von einer Steuerlücke in Österreich durch unlautere Methoden von 12-15 Mrd. EUR aus.[9]
Im Bereich der Steuerhinterziehung gibt es daher noch ein sehr großes, ungenutztes Potenzial für höhere Staatseinnahmen. Dieses Potenzial muss von der Regierung endlich genutzt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge-fordert dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der Mehreinnahmen aus der Betrugsbekämpfung von mindestens 400 Mio EUR umfasst.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.
[1] Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2025 bis 2028 und zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029
[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4507
[3] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c05dd73d-02b8-4493-a93a-058d97023578/31a_1_mrv.pdf
[4] Budgetdienst, 2025: „Betrugsbekämpfungspaket und Abgabenänderungsgesetz 2025, Analyse.
[5] https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/635f0c6b-eca9-4785-9fac-b363073db589
[6] https://www.derstandard.at/story/3000000288086/betrugsbek228mpfung-wk214-zielt-gegen-sozialmissbrauch
[7] https://www.derstandard.at/story/3000000289144/zu-wenig-lohn-falsche-angaben-ak-fordert-massnahmen-gegen-sozialbetrug
[8] https://www.kleinezeitung.at/artikel/19913164/finanzpolizei-chef-haben-bereits-mehr-scheinfirmen-als-2024-aufgedeckt
[9] https://www.awblog.at/Wirtschaft/15-milliarden-steuerluecke-tricks-und-hinterziehung