882/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
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Entschließungsantrag
882/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten David Stögmüller, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Gerechtigkeitslücken müssen geschlossen werden - Umsetzung eines umfassenden Diskriminierungsschutzes für alle Menschen endlich umsetzen!
BEGRÜNDUNG
Gleiches Recht für alle darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Das ‚Levelling-Up‘ des Gleichbehandlungsgesetzes wird seit Jahren gefordert und seit Jahren blockiert. Diese gesetzliche Lücke muss endlich geschlossen werden, um echte Gleichbehandlung zu garantieren.
Der aktuelle Gleichbehandlungsbericht[1] (2022/2023) spricht Klartext: Die Rechtsschutzlücken außerhalb der Arbeitswelt sind beschämend. Die Gleich-behandlungsanwaltschaft fordert ein Ende dieses Zustands und illustriert anhand eines absurden Fallbeispiels, wie dringend der Gesetzgeber hier nachbessern muss: „Ein Lokalbesitzer äußerst sich homofeindlich gegenüber zwei Gästen, einem schwulen Paar. Diese können sich nicht auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen. Sein Kellner, der ebenfalls schwul ist, und die Äußerung gehört hat, kann wegen der homofeindlichen Belästigung Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz geltend machen.“[2] Diese Kluft im Rechtssystem ist weder der betroffenen Community noch der breiten Öffentlichkeit vermittelbar. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Diskriminierung in Österreich zwar im Büro endet, im öffentlichen Raum aber faktisch staatlich toleriert wird.
Die aktuelle Rechtslage kommt einer Lizenz zur Ausgrenzung gleich. Es ist im Jahr 2026 immer noch möglich, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung straffrei die Mitnahme im Taxi, die Bedienung im Restaurant oder den Einlass ins Schwimmbad zu verweigern. Existenzielle Grundbedürfnisse wie Wohnraum dürfen nicht der Willkür diskriminierender Vermieter:innen überlassen werden. Wie drastisch der Schutz hier versagt, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2025: In Kärnten wurde einem lesbischen Paar eine Wohnung verweigert, allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, wie der Standard berichtete.[3] Dass queere Menschen in Österreich noch immer darum bangen müssen, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung keine Wohnung bekommen zu können, ist demokratiepolitisch aus der Zeit gefallen.
Die Erfahrungen der Betroffenen zeichnen ein düsteres Bild systematischer Benachteiligung. Es sind keine bedauerlichen Einzelfälle, wenn lesbischen Paaren ermäßigte Familientickets[4] verweigert werden, sie aus Lokalen verwiesen oder in Thermen[5] für eine schlichte Umarmung gemaßregelt werden. Wenn das berüchtigte „Anti-Homo-Haus“[6] die Unterbringung verweigert oder Taxis[7] Menschen wegen ihrer Identität auf offener Straße stehen lassen oder rausschmeißen, wird deutlich: Diese Vorfälle sind Symptome eines lückenhaften Systems, das Diskriminierung durch Untätigkeit legitimiert. Das sind nur die bekanntesten und dokumentierte Fälle. Es gibt eine große Dunkelziffer von nicht gemeldeten Diskriminierungsfällen, da es keine rechtliche Handhabe gibt sich zu wehren.
Es ist daher höchste Zeit, dass Österreich aufhört, beim Diskriminierungsschutz mit zweierlei Maß zu messen. Wir brauchen ein konsequentes „Levelling-Up“, das alle Menschen vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt. Ein echter Rechtsschutz darf kein Privileg sein, das an der Schwelle zum Arbeitsplatz endet, sondern muss als universeller Standard für alle Lebensbereiche gelten. Diskriminierung darf in einer modernen Gesellschaft keinen Platz haben, weder am Arbeitsplatz noch beim Bäcker, im Taxi oder auf dem Wohnungsmarkt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat nach vorangegangener Beratung mit Expert:innen einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem ein umfas-sender Schutz vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion/Weltanschauung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, sowie bei der Bildung, beim Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste und bei sozialen Vergünstigungen gewährleistet wird.
Zudem wird die Bundesregierung ersucht, den Gesetzesentwurf zeitnah dem Parlament vorzulegen, um das Inkrafttreten des lückenlosen Diskriminierungs-schutzes bis Juni 2027 zu gewährleisten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/III/80
[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/80/imfname_1662733.pdf; S.35
[3] https://www.derstandard.at/story/3000000280346/keine-wohnung-fuer-lesbisches-paar-rufe-nach-schliessen-der-gesetzesluecke
[4] https://www.heute.at/s/lesbische-familie-bekam-kein-familienticket-18015833
[5] https://kurier.at/chronik/wien/therme-wien-frau-legt-arm-um-freundin-bademeister-interveniert/402729217
[6] https://www.derstandard.at/story/2000133256857/empoerung-ueber-anti-homo-haus-in-der-wachau
[7] https://wien.orf.at/stories/3188082/