883/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
883/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend die Einbindung der zivilgesellschaftlichen Forderungen und die Herstellung von Transparenz beim Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Hassverbrechen.
BEGRÜNDUNG
Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit der Nationalrat die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen am 27. März 2025 beschlossen hat, doch bis heute stehen wir ohne greifbare Ergebnisse oder Informationen da. Während die betroffenen Communities, insbesondere die queere Community, auf Schutzmaßnahmen warten, herrscht in den zuständigen Ministerien offenbar Stillstand auf Kosten der Sicherheit vieler Menschen.
Die queere Community hat schon am 19.05.2025 ihr Positionspapier[1] „#NAP jetzt! Forderungen der LGBTIQA-Community zum Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crime“ veröffentlicht. Besonders besorgniserregend ist die Antwort auf die parlamentarische Anfrage[2] vom 12. Februar 2026. Daraus geht hervor, dass sich das Bundesministerium für Inneres (BMI) lediglich im exklusiven Austausch mit dem Justizministerium befindet. Die queere Zivilgesellschaft, die über die notwendige Expertise verfügt und die Lebensrealitäten der Betroffenen am besten kennt und schon eigene Forderungen formuliert hat, wurde bisher schlichtweg nicht berücksichtigt. Wir kritisieren diese gezielte Ausklammerung der Fachgesellschaft aufs Schärfste. Ein Aktionsplan gegen Hassverbrechen ohne die Einbindung derer, die diesen Hass täglich erleben, ist zum Scheitern verurteilt.
Dass die Bundesregierung kein ernsthaftes Interesse an einem Dialog zeigt, beweist auch der Umgang mit parlamentarischen Initiativen. Unser Antrag[3] auf die Organisation eines weiteren Round Tables mit der Zivilgesellschaft wurde bereits zweimal im Gleichbehandlungsausschuss vertagt. Dieses Taktieren und Hinaus-zögern ist absolut inakzeptabel. Wir fordern die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, die Forderungen der Zivilgesellschaft nicht nur anzuhören, sondern diese aktiv in den NAP zu übernehmen und die Zusammenarbeit auf eine verbindliche, kooperative Basis zu stellen.
Abschließend muss an die Entschließung[4] vom 27. März 2025 erinnert werden, in der explizit festgehalten wurde, dass dem Nationalrat regelmäßig über die Gestaltung und Umsetzung dieses Aktionsplans berichtet werden soll. Dieser Verpflichtung ist die Regierung seit über einem Jahr nicht nachgekommen. Wir fordern daher Transparenz über den aktuellen Zeitplan, die konkreten Inhalte des NAP sowie einen detaillierten Bericht darüber, woran aktuell gearbeitet wird. Die Sicherheit der queeren Community darf nicht länger verschleppt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Hassverbrechen das Positionspapier[5] der queeren Zivilgesellschaft (Positionspapier #NAPjetzt! Forderungen der LGBTIQA-Community zum Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crime (NAP)) vollumfänglich zu berücksichtigen und deren Forderungen in den NAP aufzugreifen. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, die im Beschluss vom 27. März 2025 festgehaltene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Nationalrat umgehend zu erfüllen und durch eine enge, dauerhafte Kooperation mit der Zivilgesellschaft für die konsequente Sicherheit der queeren Community Sorge zu tragen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss
vorgeschlagen.
[1] https://hosiwien.at/assets/files/Positionspapier-NAPjetzt-2.pdf
[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4209?selectedStage=105
[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/305
[4] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/UEA/27?selectedStage=105
[5] https://hosiwien.at/assets/files/Positionspapier-NAPjetzt-2.pdf