887/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
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887/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde
betreffend Digitalisierung in der Gesetzgebung - Strategie für Law as Code
BEGRÜNDUNG
Für eine digitale Verwaltung stößt der bisherige Ansatz, sprachliche Gesetzestexte nachträglich in Programmcode zu übertragen, zunehmend an seine Grenzen. Gesetze und Verordnungen werden derzeit ausschließlich als sprachlicher Text erlassen. Soll ein Verwaltungsverfahren, etwa im Bereich Steuern, Förderungen, Bau- oder Gewerberecht, digitalisiert und automatisiert werden, müssen diese Texte in einem nachgelagerten, aufwändigen und fehleranfälligen Prozess in Programm-code übersetzt werden. Diese Übersetzung erfolgt mehrfach bei verschiedenen Rechtsanwendern, etwa in verschiedenen Behörden, Bundesländern und in der Privatwirtschaft. Das ist ressourcenintensiv, fehleranfällig und führt zu inkonsistenten Ergebnissen.
International gewinnt das Konzept Law as Code zunehmend an Bedeutung.[1] Es sieht vor, Rechtsnormen von Beginn an parallel zum natursprachlichen juristischen Text in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form bereitzustellen. Bereits im legistischen Arbeitsprozess wird die technische Umsetzung mitgedacht. Durch diese digitale Gesetzgebung wird es möglich, Rechtsnormen unmittelbar in Software auszuführen, sie automatisiert zu prüfen und transparent nachzuvollziehen. Verwaltungsverfahren lassen sich auf dieser Grundlage durchgehender automatisieren und vereinfachen. Law as Code ist damit ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung der Verwaltung.
Mehrere Staaten haben das Konzept bereits in der Praxis umgesetzt, etwa Neuseeland mit der SmartStart-Plattform für Familienleistungen, Frankreich mit der Open-Source-Plattform OpenFisca im Steuer- und Sozialrecht sowie der australische Bundesstaat New South Wales. Weitere Forschungs- und Pilotinitiativen bestehen in Kanada und in Singapur. Die OECD hat in ihrem Bericht Cracking the Code (2020) sechs Grundprinzipien für Law as Code formuliert: Transparenz, Rechenschafts-pflicht, Nachvollziehbarkeit, Angemessenheit und Anfechtbarkeit, Verfügbarkeit und Interoperabilität sowie Sicherheit. Auch die deutsche Bundesregierung hat am 1. Oktober 2025 in ihrer Modernisierungsagenda Law as Code als Bestandteil des Handlungsfelds Bessere Rechtsetzung festgeschrieben.[2]
Auch in Österreich wurden mit dem Digital Austria Act 2.0 und dem darin vorgesehenen Digi-Ready-Check für Gesetze und Verordnungen erste Schritte in Richtung einer digitaltauglichen Gesetzgebung gesetzt. Dieser Ansatz prüft Gesetzesentwürfe auf ihre digitale Anschlussfähigkeit, geht aber nicht den entscheidenden Schritt weiter zur originären Bereitstellung von Recht in maschinenlesbarer und ausführbarer Form. Genau dieser nächste Schritt ist Gegenstand des Law-as-Code-Ansatzes.
Bereits zwischen 2022 und 2024 wurde unter Federführung des Bundeskanzleramts, Sektion Digitalisierung und E-Government, gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik der Universität Wien ein erster Proof of Concept Law as Code for Procedures of Public Administration entwickelt. Der Demonstrator zeigte einen durchgängigen Workflow zur automatisierten Umsetzung der EU-Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor (Single Digital Gateway, SDG-VO) und verwendete dabei offene internationale Standards wie ISO/IEC 13211-1:1995 (Prolog) sowie LegalRuleML, ausdrücklich mit dem Ziel der Sicherung digitaler Souveränität und Anbieterunabhängigkeit.[3] Trotz vielversprechender Ergebnisse wurde das Vorhaben bisher nicht in eine breit getragene Strategie überführt. Auf der internationalen Beobachtungsplattform OECD.AI ist das Projekt mittlerweile mit dem Status Inactive verzeichnet. Die bereits erarbeiteten Grundlagen drohen ungenutzt zu verfallen, während andere Staaten den nächsten Schritt setzen.
Vorteil der originären Erlassung von Gesetzen in Sprache und Code ist eine einheitliche Grundlage für den automatisierten Vollzug von Rechtsvorschriften. Das führt zu Vereinheitlichung, Transparenz und höherer Effizienz, beendet die Mehrfacharbeit verschiedener Rechtsanwender und reduziert Inkonsistenzen. Gleichzeitig ist klarzustellen, dass nicht alle Rechtsbereiche einer digitalen Automatisierung zugänglich sind.[4] Insbesondere Materien mit Ermessens-spielräumen, Beurteilungsspielräumen oder unbestimmten Rechtsbegriffen entziehen sich einer unmittelbaren Übersetzung in formale Regeln. Die sprachliche Form von Gesetzestexten ist jedenfalls beizubehalten, insbesondere für die gehörige Kundmachung gemäß Art 49 B-VG, aber auch für den politischen Diskurs und parlamentarische Verfahren. Die maschinenlesbare Repräsentation ist rechtlich als Rechtserkenntnisquelle und nicht als eigenständige Rechtsquelle einzuordnen.
Damit Law as Code in Österreich digitale Souveränität tatsächlich stärkt und nicht zu neuen Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern führt, ist die strategische Verankerung von Open-Source-Standards, offenen Schnittstellen und einer öffentlich kontrollierten Code-Infrastruktur Voraussetzung. Digitale Souveränität ist hier keine Datenschutz-Frage allein, sondern eine sicherheits- und demokratiepolitische Notwendigkeit. Ebenso braucht es klare rechtsstaatliche Leitplanken: nieder-schwelligen Rechtsschutz gegen automatisierte Verwaltungsentscheidungen, ein Recht auf menschliche Überprüfung, algorithmische Transparenz sowie die volle Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung und der Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Staatssekretär für Digitalisierung, wird aufgefordert, aufbauend auf den Arbeiten zum Proof of Concept Law as Code for Procedures of Public Administration (2022 bis 2024) eine umfassende Law-as-Code-Strategie für Österreich vorzulegen, die
· den parallelen Erlass von Gesetzen als Text und als maschinenlesbarer Code regelt, wobei der Gesetzestext rechtsverbindlich bleibt und der Code ihn ergänzt;
· die maschinenlesbare Fassung der Gesetze auf Open Source und offenen Standards aufbaut und damit digitale Souveränität sichert;
· festlegt, welche Gesetzesmaterien für Law as Code geeignet sind, und die Anwendung auf Bereiche ohne Ermessens- oder Beurteilungsspielraum beschränkt;
· einen niederschwelligen, gesetzlich verankerten Rechtsschutz gegen automatisierte Verwaltungsentscheidungen vorsieht, mit dem Recht auf menschliche Überprüfung, auf algorithmische Transparenz und auf Anfechtung, im Einklang mit Art 22 DSGVO und der KI-Verordnung;
· unter Einbindung von Legistik, Rechtsinformatik, Verwaltungspraxis und Zivilgesellschaft erarbeitet wird und in bestehende Digitalisierungsstrategien des Bundes eingebettet ist;
· einen breiten parlamentarischen Dialog einleitet und einen konkreten Umsetzungspfad mit Zeitplan und Mittelbedarf vorlegt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.
[1] Übersicht und Grundprinzipien zum Konzept Rules as Code bzw. Law as Code: OECD Working Papers on Public Governance No. 42, Cracking the Code: Rulemaking for humans and machines (2020); EU-Initiative Rules as Code, https://interoperable-europe.ec.europa.eu/collection/eugovtech/document/rules-code-open-approach.
[2] Modernisierungsagenda der deutschen Bundesregierung, beschlossen am 1. Oktober 2025, Handlungsfeld Bessere Rechtsetzung; siehe https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/law-as-code.
[3] OECD.AI Policy Navigator, Eintrag Law as Code for Procedures of Public Administration, Status: Inactive, Laufzeit 2022 bis 2024, durchgeführt vom Bundeskanzleramt, Sektion Digitalisierung und E-Government, gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik der Universität Wien, abrufbar unter https://oecd.ai/en/dashboards/policy-initiatives/law-as-code-for-procedures-of-public-administration-7629.
[4] Siehe dazu insbesondere Schweighofer/Schmautzer, Law as Code Rechtliche Rahmenbedingungen (2023), https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:60c450bc-94fb-4f65-9c2e-9bcb2dcbd4d4/law_as_code_2025_nb.pdf