888/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.05.2026
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888/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde
betreffend Begleitregelungen zum Gigabit Infrastructure Act
BEGRÜNDUNG
Nach den Digitalzielen der EU sollen allen europäischen Haushalten bis zum Jahr 2030 Gigabit-Netzanbindungen zur Verfügung stehen. Zur Beschleunigung des EU-weiten Aufbaus von schnellen Gigabit-Netzen hat die EU den Gigabit Infrastructure Act (GIA; Verordnung (EU) 2024/1309) erlassen.[1] Der GIA fördert die gemeinsame Nutzung bestehender, aber auch den Aufbau neuer physischer Infrastruktur für Kommunikationsnetze (Masten, Leitungsrohre, Antennenanlagen etc).
Kern des GIA sind rasche Genehmigungsverfahren für den Ausbau von schnellen elektronischen Kommunikationsnetzen. Die für Genehmigungen zuständigen Behörden haben über einen vollständigen Antrag innerhalb von vier Monaten zu entscheiden. Besonders bedeutsam ist dabei die vorgesehene Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der zuständigen Behörde (Art 8 Abs 1 GIA).
Der GIA ist am 11.5.2024 in Kraft getreten, der Großteil der Bestimmungen des GIA ist schon seit 12.11.2025 unmittelbar anwendbar. Dennoch erfordert der GIA nationale Begleitregelungen, insbesondere im Zusammenhang mit Genehmigungs-verfahren. So gibt es in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten bereits Gesetzesentwürfe, kürzlich hat auch Deutschland die Eckpunkte für eine Änderung des deutschen TKG präsentiert.[2] In Österreich liegt hingegen noch immer kein Entwurf für eine Begleitgesetzgebung vor.
Auch die RTR-GmbH geht davon aus, dass eine entsprechende Begleit-gesetzgebung durch den nationalen Gesetzgeber erfolgen sollte, da beispielsweise Zuständigkeiten national festzulegen und bestehende TKG-Bestimmungen teilweise aufzuheben sind.[3] Insbesondere wird es notwendig werden, den Abschnitt 7 des TKG 2021 (Netzausbau und Infrastrukturnutzung) anzupassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Telekom-munikationsgesetzes 2021 zur Anpassung an den Gigabit Infrastructure Act (Verordnung (EU) 2024/1309) zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02024R1309-20240508
[2] https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026
[3] https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/publikationen/newsletter/newsletter_2025/RTR.Telekom-Post-Newsletter-04-2025/die-gigabit-infrastrukturverordnung.de.html ; siehe auch https://www.schoenherr.eu/de/content/schneller-telekom-ausbau-dank-gigabit-infrastructure-act