89/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 07.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend: Mieter schützen - nach der Mietpreisbremse jetzt auch Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften

 

 

Die Volkspartei sicherte die überhöhten Erträge von Immobilienmagnaten, indem Mieten unmittelbar an die Inflation angepasst wurden. Die berechtigten Interessen der Mieter wurden weitestgehend außer Acht gelassen: Erst nach dem Ende des Inflations-Tsunamis wurde eine erste Mietpreisbremse verabschiedet. Nunmehr soll eine weitere Mietpreisbremse vermeintlich für Entlastung sorgen. Allerdings wird durch diese Maßnahme keine einzige Wohnung wieder leistbar - lediglich weiteren massiven Erhöhungen soll ein gewisser Riegel vorgeschoben werden. Damit stehen die Profiteure - Zinshausbesitzer und Wiener Wohnen - ebenso dauerhaft fest wie die Verlierer: Österreichs Mieter.

 

Doch dieses Laissez-faire den galoppierenden Mieten gegenüber war bei Weitem nicht der einzige Anschlag der Volkspartei auf Österreichs Mieter: Im Rahmen der WGG-Novelle 2022 wurde der Spekulation mit Genossenschaftswohnungen durch den damaligen ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher stillschweigend Tür und Tor geöffnet. Das damals zuständige Wirtschaftsministerium sorgte in einem Akt des blanken Neoliberalismus dafür, dass wohlhabende Anleger Genossenschafts-wohnungen zum Sozialtarif kaufen und anschließend frei und befristet vermieten können. Der Vorteil des sozialen Wohnbaus landet also nicht mehr bei den Menschen, sondern bei den Investoren. Das ist eine Pervertierung  des sozialen Wohnbaus, die ihresgleichen sucht. Entsprechend ablehnend äußerten sich bereits die Sozialpartner in Gestalt der Wirtschafts- und Arbeiterkammer, der genossenschaftliche Dachverband, der SPÖ-nahe Verein für Wohnbauförderung, die Wohnbaureferenten Ober- und Niederösterreichs sowie der niederösterreichische Landtag und Experten wie Verfassungsrichter Michael Holoubek.

 

Diese dramatische Fehlentwicklung ist ehestmöglich zu korrigieren. Der gemein-nützige Wohnbau darf nicht zu einem Anlageobjekt degradiert werden. Das Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung bleibt in diesem Punkt allerdings bedenklich vage: Es wird auf Seite 62 eine Klarstellung des WGG dahingehend vereinbart, dass Selbstnutzung deutlich im Vordergrund zu stehen hat. Was steckt hinter dieser kryptischen, wenig greifbaren Formulierung? Ein Graubereich. Ein Graubereich im Sinne der ÖVP-Klientelpolitik und des Kniefalls der SPÖ und NEOS vor ministeriellen Ämtern und Würden.

 

Die FPÖ hingegen hat ihr Wort gehalten und die Anlegerwohnungen in den Verhandlungen mit der ÖVP auf den Bereich des steuer- und genehmigungspflichtigen Ausnahmegeschäftes gem. § 7 Abs. 4 WGG reduziert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen lediglich im Bereich des Ausnahmegeschäftes gem. § 7 Abs. 4 WGG veräußert werden dürfen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.