892/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
Das derzeit gültige Einkommensteuergesetz 1988 ist seit dem Inkrafttreten am 01.01.1989 permanent geändert, aber nie strukturell erneuert worden. Über 200 Novellen haben zu zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen und zu seiner jetzigen Komplexität geführt.
Die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Staates. Sowohl Arbeitnehmer und Pensionisten als auch Unternehmer sind von ihr betroffen. Dieses Gesetz ist aber seit langem weder für die Bürger noch für die Verwaltung zeitgemäß und muss daher insgesamt einfacher und gerechter werden.
Ziel muss es daher sein, eine Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts vorzunehmen, um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern. Das Einkommensteuergesetz muss demnach von Grund auf neu konzipiert werden.
Die Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes ist eine Forderung, die seit Jahren parteiübergreifend und auch seitens der Wirtschaft permanent erhoben wird.
Bereits im ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm 2017-2022 wurde die Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes als zentrales Reformprojekt festgeschrieben:
„Mit Jahresbeginn 2018 soll eine Task-Force im BMF mit der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (Ziel: „EStG 2020“) beginnen, damit das Steuerrecht einfacher und gerechter wird.“[1]
Auch im aktuellen Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS findet sich diese Forderung wieder:
Unter „Vereinfachung des Steuerrechts, inbes. der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung“ bekennt sich die „Bundesregierung […] zu einer Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes, der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.“ Und: „Die Arbeit an der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes wird fortgesetzt, mit dem Ziel ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen.“[2]
Es ist höchst an der Zeit, dieses zentrale steuerpolitische Reformvorhaben umgehend umzusetzen. Die arbeitenden und unternehmerisch tätigen Menschen in Österreich haben ein Recht auf ein verständliches, faires und leistungsfreundliches Steuer-system.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage betreffend die Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes zuzuleiten. Mit der Neukodifizierung soll die Modernisierung und massive Vereinfachung des Einkommensteuerrechts sichergestellt, die Anwenderfreundlichkeit erhöht sowie die Vollziehung erleichtert werden und insbesondere folgende Punkte („strukturelle Maßnahmen und Entlastung“) umfassen:
· Verwirklichung der Grundsätze der Einfachheit, Verständlichkeit, Leistungs-gerechtigkeit und Standortattraktivität im Steuerrecht;
· Tarifreform und Entlastung;
· Rechtsformneutrale Besteuerung;
· Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung („Einheitsbilanz“);
· Verbreiterung der Pauschalierungsmöglichkeiten für Unternehmer und Erhöhung des Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer;
· Reduktion der Einkunftsarten – insbesondere Zusammenführung der selbständigen Einkünfte und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart;
· Zusammenführung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ und Vereinfachung dieser Ausgaben;
· Analyse und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen;
· Vereinfachung der Lohnverrechnung;
· Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges im Rahmen der Neukodifizierung.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.