895/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Manuel Pfeifer
und weitere Abgeordnete
betreffend Ermöglichung flexibler Arbeitszeitmodelle für Lehrlinge
In zahlreichen Branchen haben sich flexible Arbeitszeitmodelle mit komprimierten Arbeitswochen längst bewährt. Gerade im Handwerk, in der Industrie und am Bau verteilen viele Betriebe die wöchentliche Normalarbeitszeit bereits auf weniger Arbeitstage mit jeweils längerer täglicher Arbeitszeit. Lehrlinge unter 16 Jahren können daran nach geltendem Bundesrecht jedoch nicht teilnehmen.
In der Praxis führt das zu konkreten Problemen. Lehrlinge können nicht in bestehende betriebliche Arbeitszeitmodelle integriert werden. Betriebe müssen eigene Dienstpläne erstellen und tragen erhöhten organisatorischen Aufwand. Dieser Mehraufwand verursacht zusätzliche Kosten, die gerade kleinere Betriebe dazu veranlassen können, sich gegen die Aufnahme eines Lehrlings zu entscheiden. Der Ausbildungsalltag weicht zunehmend von der tatsächlichen Berufspraxis ab. Das beeinträchtigt die Motivation und kann die Ausbildungszufriedenheit senken.
Für die vom Fachkräftemangel betroffene Lehrlingsausbildung ergeben sich dadurch große Herausforderungen. Laut der WKO-Lehrlingsstatistik 2025 ist die Gesamtzahl der Lehrlinge in Österreich per 31. Dezember 2025 auf 102.878 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.[1] Gleichzeitig verspüren laut einer aktuellen Unternehmensbefragung 78 Prozent der Betriebe einen Mangel an Arbeits- und Fachkräften.[2] Auch das ibw dokumentiert in seinem Bericht „Lehrlingsausbildung im Überblick 2025“ eine besonders schwierige Lage bei der Besetzung von Lehrstellen.[3] Es braucht daher neue Ansätze, um die duale Ausbildung als attraktiven Karriereweg zu stärken.
Wichtig ist: Eine Reform darf keine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit bedeuten. Was es braucht, ist eine zeitgemäße und flexiblere Verteilung innerhalb der bestehenden Grenzen. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei zehn Stunden keinesfalls überschreiten dürfen. Außerdem müssen klare Schutzbestimmungen gelten, insbesondere die vollständige Erfüllung der Ausbildungspflicht gemäß § 9 Berufs-ausbildungsgesetz (BAG).[4] Analoge flexible Modelle müssen zudem auch für erwachsene Arbeitnehmer im jeweiligen Betrieb gelten.
Für die Betriebe bringt eine solche Anpassung klare Vorteile. Die arbeitszeit-rechtliche Differenz zwischen Lehrling und dem restlichen Personal würde beseitigt werden. Rüst- und Übergabezeiten verringern sich, die Baustellenlogistik verbessert sich und Unterbrechungen im Arbeitsablauf werden reduziert. Ein zusätzlicher geschlossener Betriebstag pro Woche kann darüber hinaus Energie- und Betriebs-kosten senken. Auch die Einsatzplanung wird einfacher, wenn alle Mitarbeiter nach denselben Arbeitszeitmodellen arbeiten können.
Auch für die Lehrlinge selbst ergeben sich wesentliche Vorteile. Ein Arbeitstag weniger pro Woche reduziert die Pendelbelastung, was eine spürbare monatliche Ersparnis an Mobilitätskosten bedeutet und bei Lehrlingen unter 16 Jahren zugleich eine Entlastung der Eltern darstellt. Der zusätzliche freie Tag ermöglicht mehr Erholung und Regeneration. Gerade in körperlich fordernden Lehrberufen ist das wichtig. Gleichzeitig wird die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen wie „Lehre mit Matura“ erleichtert, da viele solcher Angebote am Freitag oder Samstag stattfinden. Und die Einbettung in die tatsächlichen betrieblichen Abläufe führt zu einer praxisnäheren Ausbildung und einer stärkeren Integration ins Team.
Es ist daher dringend erforderlich, Rechtsgrundlagen zu schaffen, die flexible Arbeitszeitmodelle auch für Lehrlinge unter 16 Jahren ermöglichen. Nicht als Pflicht, sondern als freiwillige Option für Betriebe und Lehrlinge. Die Schutzbestimmungen und die Ausbildungspflicht müssen unverändert eingehalten werden. Nur so kann die Lehre als Ausbildungsweg attraktiv bleiben, der Fachkräftemangel strukturell bekämpft und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nachhaltig gestärkt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die flexible Arbeitszeitmodelle auch für Lehrlinge unter 16 Jahren ermöglicht, sofern
· die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreitet,
· die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht ausgeweitet wird,
· die Ausbildungspflicht gemäß § 9 BAG uneingeschränkt gewährleistet ist,
· analoge flexible Arbeitszeitmodelle auch für erwachsene Arbeitnehmer im jeweiligen Betrieb gelten und
· die Freiwilligkeit der Teilnahme für Betriebe und Lehrlinge sichergestellt ist.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.
[1] https://www.wko.at/statistik/jahrbuch/lehrlinge25.pdf (aufgerufen am 05.05.2026)
[2] https://www.wko.at/fachkraefte/arbeitskraefteradar (aufgerufen am 05.05.2026)
[3] https://ibw.at/publikationen/id/587/ (aufgerufen am 05.05.2026)
[4] https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
10006276&Artikel=&Paragraf=9&Anlage=&Uebergangsrecht=
(aufgerufen am 05.05.2026)