Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG), BGBl. I Nr. 53/2016, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 25/2025, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 Z 5 lautet:

         „5. er in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt sowie in diesem Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, wobei sich Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Tagen oder eine länger andauernde Übungstätigkeit eines Wehrpflichtigen des Milizstandes nicht anspruchs-schädigend auswirken,“