899/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Markus Tschank, Michael Oberlechner, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rechte von Genossenschaftsmietern stärken – Befristungsverbot im WGG muss wohnzivilrechtlich durchsetzbar sein
Wie mehreren Medienberichten zu entnehmen ist, verletzte die SPÖ-nahe Wohnungsgenossenschaft EBG bzw. deren Obmann Alexander Gluttig offenkundig bewusst die Kriterien der sozialen Wohnungsvergabe gem. § 8 WGG. Die jedenfalls damals personelle Verflechtung des Aufsichtsrats der EBG mit der Arbeiterkammer verleiht der Causa zusätzliche Brisanz.
Es wurde vom weitestgehenden Befristungsverbot – das befristete Mietverträge nur in eng eingegrenzten Spezialfällen erlaubt – abgegangen. Konkret nachweisbar ist dies am Beispiel einer Wohnung in Wien-Ottakring, wie „Der Kurier“ im Artikel „Streit um befristete Miete für Genossenschaftswohnung“[1] vom 05.07.2022 aufdeckte. Aufgrund der rein gebarungsrechtlichen Verankerung des Befristungsverbots erwächst dem Mieter tatsächlich kein durchsetzbarer wohnzivilrechtlicher Anspruch auf einen unbefristeten Mietvertrag. Kurzum: Genossenschaften dürfen faktisch nicht befristet vermieten – können es jedoch und die betroffenen Personen sind schutzlos. Die Vergabepraxis wird allerdings seitens des Revisionsverbandes bzw. durch die Aufsichtsbehörde zu prüfen sein.[2] Verstöße werden sich gegebenenfalls schädlich auf die geschäftliche Zuverlässigkeit der Organwalter gem. § 24 Abs 1 WGG auswirken.[3]
Die Causa EBG belegt, dass selbst sozialdemokratische Unternehmen von dieser komplexen Rechtssituation zum Nachteil der Mieter fallweise bewusst Gebrauch machen. Im Interesse sicherer Wohnversorgung und effektiver Wohnungs-gemeinnützigkeit ist diese Gesetzeslücke im Sinne der Mieter zu schließen. Das Ausbleiben entsprechender Initiativen in diesem Bereich untergräbt die ohnehin mangelnde Glaubwürdigkeit von SPÖ-Wohnminister Andreas Babler zusätzlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine wohnzivilrechtliche Verankerung des weitestgehenden Befristungsverbotes gem. § 8 WGG vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.