Bundesverfassungsgesetz über die zwei biologischen Geschlechter, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Text des Art. 2 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Es gibt nur zwei Geschlechter.“