9/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 20.11.2024

 

 

Änderungen laut Antrag vom 20.11.2024

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

Hinweis der ParlDion: Der Titel müsste richtig lauten:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder geändert wird

Eine Titeländerung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Bundesverfassungsgesetz über die zwei biologischen Geschlechter, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Der Eingang müsste richtig heißen:

Das Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

 

Hinweis der ParlDion: Bei nur einer einzigen Novellierungsanordnung (NovAo) ist das Anführen einer Nummerierung nicht notwendig; eine Streichung der Nummer ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

1. Der bisherige Text des Art. 2 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:

 

Artikel 2. Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.

 

Artikel 2. (1) Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.

 

„(2) Es gibt nur zwei Geschlechter.“

(2) Es gibt nur zwei Geschlechter.