901/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Andrea-Michaela Schartel

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness für die Pensionisten

 

 

Der über Jahrzehnte etablierte gesellschaftliche Konsens – ein finanziell abgesicherter Lebensabend nach einem langen Arbeitsleben – wird systematisch ausgehöhlt. Anstatt die Lebensleistung der älteren Generation zu würdigen, wird sie zunehmend als „lästiger Kostenfaktor“ behandelt, was unwürdig ist und die Realität verzerrt. Fakt ist: Allein in dieser Legislaturperiode tragen die Pensionisten maßgeblich die Last des Sparpakets – etwa durch die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge von 5,1 Prozent auf 6 Prozent, die E-Card-Gebühr oder durch die sogenannte „soziale Staffelung“, mit der Pensionen ab 2.500 Euro nicht die volle Inflationsabgeltung, sondern nur einen gedeckelten Fixbetrag bekommen.

 

Die vielschichtigen Fehlentwicklungen und Ungerechtigkeiten gegenüber der älteren Generation greift auch DDr. Fritz Kinzlbauer, Obmann des überparteilichen Vereins „Initiative Faire Pensionen Österreich“ und Initiator des „Pensionisten-Volks-begehrens“ auf, für das seit 24. März digital oder analog bei jedem Gemeindeamt, Magistrat oder Bezirksamt – unabhängig vom Hauptwohnsitz – Unterstützungs-erklärungen abgegeben werden können, die auch für das spätere Eintragsverfahren gelten.[1]

 

„Österreich war immer ein Land, in dem Pensionisten nach ihrem Arbeitsleben einen Lebensabend in sozialer Sicherheit erlebt haben – großteils frei von existenziellen Sorgen. [….]

 

Uns Pensionisten wurde Geld weggenommen – durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge, durch die E-Card-Gebühr, durch höhere Selbstbehalte bei Krankentransporten oder in Wien durch das gänzliche Abschaffen von Senioren-Fahrscheinen. Und weil das offenbar noch nicht genug an neuen Belastungen war, hat die Regierung uns Pensionisten die volle Abgeltung der Inflationsrate bei den Pensionen verwehrt.

 

Und es droht auch von anderer Seite Ungemach: Immer öfter werden Behördenwege in die digitale Welt verlagert, wodurch viele Pensionisten vor den Kopf gestoßen werden. Nicht jeder Pensionist verfügt über einen Computer oder hat einen Internetzugang. Somit sind diese Personen von sämtlichen Agenden der öffentlichen Verwaltung ausgeschlossen (Förderansuchen, Ausschreibungen, Erledigungen etc).

 

All diese Maßnahmen sind zutiefst ungerecht, haben die Pensionisten doch mit ihren Leistungen beigetragen, den Wohlstand in Österreich zu sichern bzw. auszubauen.“ [2]

 

Die jährliche gesetzliche Pensionsanpassung in voller Höhe der Inflationsrate für alle Pensionen muss also eine Selbstverständlichkeit sein.

 

Die Ungerechtigkeit gegenüber der älteren Generation setzt sich allerdings auch im Gesundheitssystem fort. Während etwa Pensionisten, die 40 Jahre und mehr Beiträge gezahlt haben, monatelang auf notwendige Operationen warten, erhalten Asylwerber ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine vollumfängliche, steuerfinanzierte Gesundheitsversorgung, die monatliche Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursacht – auch das ist eine Schieflage, die man nicht ignorieren darf.

 

Parallel dazu führt der zunehmende Digitalisierungszwang zum sozialen Ausschluss vieler älterer Menschen. Behördenwege, Bankgeschäfte oder die Kommunikation mit Energieversorgern werden zunehmend ausschließlich digital abgewickelt. Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen oder fehlender technischer Erfahrung keine digitalen Geräte nutzen können, werden von wesentlichen Dienstleistungen abgeschnitten und in die Abhängigkeit gedrängt.

 

Ein Gutachten Prof. Dr. Manfred Matzka im Auftrag des Pensionistenverbandes zur sogenannten „Geräte-Retter-Prämie“ – ehemals Reparatur-Bonus – kommt beispielsweise zum Schluss, dass eine Förderabwicklung, die nur im Internet beantragt werden kann, rechtwidrig sei, weil sie ohne sachliche Rechtfertigung Menschen von der Förderung ausschließe, die für die Antragstellung das Internet nicht nutzen könnten oder wollten.[3]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass

·         die jährliche Pensionsanpassung in voller Höhe der Inflationsrate für alle Pensionen erfolgt,

·         alle behördlichen Wege sowie wesentliche Dienstleistungen von Banken, Versicherungen und Versorgern dauerhaft auch in analoger Form (persönlich, postalisch) zugänglich sind

·         und im Sinne eines Lebensabends in Würde eine umfassende, leistbare und zeitnahe Gesundheits- und Pflegeversorgung ohne lange Wartezeiten garantiert ist.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]   https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/
buergerbeteiligung/2/Seite.320470
(aufgerufen am 15.05.2026)

[2]   https://pensionistenvolksbegehren.at/ (aufgerufen am 15.05.2026)

[3]   https://pvoe.at/themen/aktuelles/news/detail/pvoe-recht-auf-analoge-behoerdenwege-gutachten-bestaetigt-kritik-am-digitalzwang/ (aufgerufen am 15.05.2026)