902/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Volle Transparenz beim „Wohnschirm“: Evaluierung und Erhebung von Nationalität und Aufenthaltsstatus der Leistungsempfänger

 

 

Vor kurzem wurde die Verlängerung von Leistungen aus dem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) wie dem „Wohnschirm“ sowie die Sachleistungen für Schüler aus Sozialhilfe-Haushalten bis Ende 2029 verlängert.[1] Waren im Zeitraum von 2022 bis 2026 durchschnittlich 74 Millionen Euro pro Jahr dafür budgetiert, beträgt das Volumen 2027 bis 2029 rund 43 Millionen Euro jährlich.

 

Leistungen aus dem LWA-G sind allerdings nicht an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden, sondern lediglich an einen rechtmäßigen Aufenthalt und eine soziale Notlage. Und obwohl für „Wohnschirm“-Beratungstermine auch ein Ausweisdokument vorzulegen ist, wird nicht einmal die Nationalität der Leistungs-empfänger systematisch erfasst.[2]

 

Die Staatsbürgerschaft wurde lediglich im Zuge des von der WU Wien erstellten Evaluierungsberichts zum „Wohnschirm“ für die Jahre 2022 und 2023 in Befragungen der Klienten erhoben. Sie ergaben, dass neben einer Mehrheit österreichischen Staatsbürgern (73–84 Prozent) auch ein wesentlicher Anteil an EU-Bürgern (8-13%) und ein signifikanter Prozentsatz an Drittstaatsangehörigen (8-14%) Leistungen bezog.[3]

 

Es fließen also in beträchtlichem Ausmaß Steuergelder, ohne dass für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wäre, wem diese Mittel tatsächlich in welchem Ausmaß zugutekommen – die Herkunft und der Aufenthaltsstatus der Empfänger bleiben bislang im Dunkeln, obwohl deren Staatsbürgerschaft jedenfalls in der Datenbank der Abwicklungsstelle für das Programm vorliegt.

 

Die österreichische Bevölkerung hat jedoch das Recht auf volle Transparenz darüber, wie öffentliche Mittel verwendet werden und wer von staatlichen Unterstützungs-leistungen profitiert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert,

·         eine umfassende Evaluierung der Wirkung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes in die Wege zu leiten, die auch eine lückenlose Erhebung und Veröffentlichung der Nationalitäten und des Aufenthaltsstatus aller Leistungsempfänger beinhaltet und

·         dem Nationalrat einen Bericht mit den Ergebnissen dieser Evaluierung zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BNR/157?selectedStage=100 (aufgerufen am 15.05.2026)

[2]   https://wohnschirm.at/ (aufgerufen am 15.05.2026)

[3]    https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/cc/npocompetence/09_NPO_Abgeschlossene_Projekte/
Wohnschirm_Endbericht/Wohnschirm_Evaluation_Endbericht_2024_barrierefrei_01.pdf
(aufgerufen am 15.05.2026)