904/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Dr. Alma Zadic, LL.M.,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 21.05.2026

 

 

Änderungen laut Antrag vom 21.05.2026

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem die Insolvenzordnung geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Im Eingang soll gemäß den legistischen Richtlinien (leg. RL) neben dem Kurztitel auch eine allfällige Abkürzung verwendet werden, daher müsste es im Eingang richtig heißen:

Die Insolvenzordnung – IO, …, wird wie folgt geändert:

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Die Insolvenzordnung, RGBl. Nr. 337/1914, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2023, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 283 Abs. 9 entfällt.

 

(9) Die Bestimmungen über den Tilgungsplan (§§ 199, 201 Abs. 2, § 216 Abs. 1) treten, soweit davon Verbraucher erfasst sind, mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft; diese Bestimmungen bleiben anwendbar, wenn der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung mit Tilgungsplan vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist.

 

(9) Die Bestimmungen über den Tilgungsplan (§§ 199, 201 Abs. 2, § 216 Abs. 1) treten, soweit davon Verbraucher erfasst sind, mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft; diese Bestimmungen bleiben anwendbar, wenn der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung mit Tilgungsplan vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist.