906/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

906/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gewaltschutz ernst nehmen: Wiederkehrende Überprüfungen im Waffenrecht schaffen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Nationalrat hat im Herbst 2025 eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen, die bestehende Regelungen deutlich verschärfen sollte. Mit Ende April 2026 ist dieses Gesetz vollständig in Kraft getreten. Anlass dafür war unter anderem die weiterhin steigende Zahl registrierter Waffen in Österreich. Mit Stand 1. März 2026 waren bereits fast 1,56 Millionen Waffen in Privatbesitz registriert[1].

Im Zuge der Gesetzesänderung wurden wichtige Verbesserungen umgesetzt. Das Mindestalter für den Erwerb bestimmter Schusswaffen wurde angehoben, außerdem gelten strengere Anforderungen an die waffenrechtliche Verlässlichkeit. Besonders die klinisch-psychologische Begutachtung wurde ausgeweitet: Neben neuen Testverfahren ist nun auch ein verpflichtendes Explorationsgespräch vorgesehen.

Diese psychologische Überprüfung findet derzeit jedoch nur zwei Mal statt – einmal bei der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und ein weiteres Mal nach einer fünfjährigen Probephase. Danach sind keine weiteren verpflichtenden Überprüfungen mehr vorgesehen. Zusätzlich bestehen weitreichende Ausnahmen, insbesondere für Personen mit Jagdschein, die von diesen Regelungen teilweise oder vollständig ausgenommen sind.

Gerade dieses Fehlen regelmäßiger psychologischer Überprüfungen stellt jedoch ein erhebliches Problem dar. Der psychische Gesundheitszustand eines Menschen bleibt nicht ein Leben lang unverändert. Belastende Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, schwere Erkrankungen, Trennungen oder Todesfälle im nahen Umfeld können die psychische Stabilität massiv beeinträchtigen. Wenn gleichzeitig ein leichter Zugang zu Schusswaffen besteht, erhöht dies das Risiko von Gewalt- und Suizidhandlungen erheblich.

Besonders deutlich zeigt sich dies auch im Bereich der Suizidprävention. Expert:innen weisen seit Jahren darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Waffen im eigenen Haushalt ein wesentlicher Risikofaktor für Suizide ist. Im Stellungnahmeverfahren zur Gesetzesnovelle hat unter anderem das Kriseninterventionszentrum Wien darauf hingewiesen, dass gerade bei Jäger:innen und deren Umfeld aufgrund des einfachen Zugangs zu Waffen ein erhöhtes Suizidrisiko besteht. Dass ausgerechnet diese Personengruppe weitgehend von regelmäßigen Überprüfungen ausgenommen bleibt, ist daher aus Sicht des Gewaltschutzes und der Prävention nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus muss auch auf den Zusammenhang zwischen Waffenbesitz und Femiziden aufmerksam gemacht werden. Eine qualitative Untersuchung österreichischer Frauenmorde[2] zeigt, dass insbesondere ältere Frauen häufig Opfer von Femiziden werden. Überdurchschnittlich oft handelt es sich bei den Tätern um Männer höheren Alters, die anschließend Suizid begehen. In vielen dieser Fälle wird eine Schusswaffe verwendet.[3] Gerade deshalb braucht es regelmäßige und verpflichtende Überprüfungen der psychologischen Gesundheit und Verlässlichkeit aller Waffenbesitzer:innen – unabhängig davon, ob die Waffen beruflich, privat oder im Rahmen der Jagd genutzt werden und unabhängig davon, seit wann sich die Waffen im Besitz der jeweiligen Person befinden.

Wir fordern deshalb eine regelmäßige Überprüfung der psychologischen Gesundheit von Waffenbesitzern, auch jenen, die bereits vor Änderung der Gesetzeslage Waffen besaßen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu erarbeiten, die regelmäßige und verpflichtende Überprüfungen der psychologischen Gesundheit sowie der waffenrechtlichen Verlässlichkeit aller Waffenbesitzer:innen sicherstellen. Dies soll ausdrücklich auch für Personen mit Jagdschein sowie für Personen gelten, die bereits vor Inkrafttreten der aktuellen Gesetzesnovelle Waffen besessen haben.

 

Regelmäßige Überprüfungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Gewaltschutz sowie zur Suizidprävention und sind ein notwendiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Waffenpolitik in Österreich.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.



[1] Vgl. DerStandard, Zweiter Teil der Waffengsesetz-Novelle tritt am 28. April in Kraft, 16.4.26

[2] Vgl. IKF-Untersuchung

[3] Vgl. Interview mit Studienautorin Birgitt Haller in Femizide an älteren Frauen: 'Geht nicht um Anti-Gewalt-Training' - SN.at