907/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

907/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rechtsextreme Waffenbestände systematisch erfassen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Umgang mit Waffengewalt ist in Österreich eine zentrale sicherheits- und gesellschaftspolitische Herausforderung. Immer wieder werden Femizide bekannt, bei denen Schusswaffen eingesetzt werden. Auch bei Suiziden spielen Waffen eine bedeutende Rolle. Um wirksame Maßnahmen zur Gewalt- und Suizidprävention setzen zu können, braucht es eine solide und umfassende Datengrundlage über Waffenbesitz, Waffenmissbrauch und Waffenfunde.

Gerade deshalb ist es problematisch, dass das Bundesministerium für Inneres in wesentlichen Bereichen keine ausreichenden statistischen Erhebungen führt. Dies zeigt sich regelmäßig in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen.

So wurde etwa im Rahmen der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Femizid durch Cobra-Beamten: Gibt es Lücken im Polizeidienstrecht?“[1] nach Verlusten und Diebstählen von Waffen innerhalb des Innenministeriums gefragt. Konkret sollte unter anderem erhoben werden, wie oft es seit 2016 zu Verlusten oder Diebstählen von Waffen und Waffenteilen gekommen ist, welche Waffentypen betroffen waren, an welchen Standorten diese Vorfälle stattfanden und ob die jeweiligen Waffen wieder aufgefunden wurden.

Die Antwort des Innenministeriums lautete, dass keine entsprechenden bundes-weiten Aufzeichnungen geführt würden und eine nachträgliche manuelle Auswertung über einen längeren Zeitraum mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungs-aufwand verbunden wäre. Besonders bemerkenswert ist dies deshalb, weil andere Ressorts, etwa das Bundesministerium für Landesverteidigung, selbst einzelne Verluste von Waffen oder Munition detailliert dokumentieren.[2]

Besonders problematisch ist die mangelnde Datenerfassung auch im Zusammen-hang mit Rechtsextremismus. Immer wieder werden bei Hausdurchsuchungen im rechtsextremen Milieu Waffen, Munition und anderes Kriegsmaterial sichergestellt. Dennoch existiert dazu keine systematische öffentliche Datengrundlage.

Dabei weist selbst der aktuelle Verfassungsschutzbericht 2025 ausdrücklich auf die besondere Waffenaffinität der Szene hin: „Weiters ist bei der Alten Rechten eine deutliche Waffenaffinität zu erkennen. Diese kann sich unter anderem durch den Besitz von oder die Faszination für Waffen äußern. Als Beleg hierfür konnten im Herbst 2025 im Rahmen von Hausdurchsuchungen gegen Führungskader der rechtsextremen Szene Waffen, Munition, Kriegsmaterial sowie zahlreiche NS-Devotionalien sichergestellt werden.“[3]

Trotz dieser Erkenntnisse konnte das Bundesministerium für Inneres parlamentar-ische Fragen zu Waffenfunden im rechtsextremen Milieu nicht beantworten. Auf Fragen danach, wie viele Waffen und wie viel Munition zwischen 2015 und 2025 bei Hausdurchsuchungen im rechtsextremen Umfeld gefunden wurden oder ob es zuletzt einen Anstieg illegaler Waffenfunde gegeben habe, verwies das Ministerium darauf, dass entsprechende Statistiken nicht geführt würden.[4]

Dadurch entsteht eine erhebliche Wissenslücke. Ohne verlässliche Daten können Risiken nicht ausreichend erkannt, Entwicklungen nicht bewertet und Maßnahmen nicht zielgerichtet gesetzt werden. Gerade im Bereich der Gewaltprävention ist jedoch eine faktenbasierte Sicherheitspolitik unerlässlich.

Dass zivilgesellschaftliche Organisationen wie Stoppt die Rechten öffentlich bekan-nte Waffenfunde dokumentieren[5], zeigt zusätzlich, dass hier eine Aufgabe wahrge-nommen wird, die eigentlich im Verantwortungsbereich staatlicher Sicherheits-behörden liegen sollte.

Wir können nur wirksam bekämpfen, was wir auch kennen. Das Bundesministerium für Inneres muss daher beginnen, Waffenfunde, illegale Waffenbestände und polizeiinterne Waffenverluste systematisch zu erfassen und wissenschaftlich auswertbar zu dokumentieren. Nur so kann ein realistisches Lagebild geschaffen und wirksame Präventionsarbeit geleistet werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufge-fordert, eine umfassende und regelmäßige Datenerhebung zu Waffenfunden, illegalen Waffenbeständen sowie deren gesellschaftlichem und extremistischem Kontext sicherzustellen.

Darüber hinaus sollen auch Verluste, Diebstähle und sonstige Abgänge von Waffen und Waffenteilen innerhalb der Sicherheitsbehörden systematisch erfasst, ausge-wertet und in geeigneter Form veröffentlicht werden.

Eine belastbare Datenlage ist eine wesentliche Voraussetzung für wirksame Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes, der Extremismusbekämpfung sowie der Suizidprävention.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4915

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4379

[3] https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf

[4] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2716

[5] https://www.stopptdierechten.at/waffenfunde-ab-2019/