909/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

909/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schusswaffengewalt im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen berücksichtigen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Innerhalb weniger Tage wurden in Österreich drei Frauen erschossen. Laut der „Frauenmordstudie“ von Dr.in Birgitt Haller aus dem Jahr 2023 wird jeder vierte Femizid in Österreich mit einer Schusswaffe verübt. Die Studie belegt zudem einen deutlichen Anstieg von mit legalen Schusswaffen verübten Frauenmorden und Mordversuchen seit 2016. Diese Entwicklung zeigt klar: Österreich hat ein wachsendes Problem mit Schusswaffengewalt gegen Frauen.

 

Trotzdem findet Schusswaffengewalt im „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen“ der Bundesregierung keine Berücksichtigung. Weder die Begriffe „Waffe“, „Schusswaffe“ noch „Schusswaffengewalt“ finden darin Erwähnung. Damit klafft im zentralen Gewaltschutzinstrument der Bundesregierung eine fahrlässige Lücke. Obwohl Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner gegenüber dem STANDARD am 25. Mai 2025 selbst festhielt, das Thema „im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen prüfen“ zu wollen.

 

Wer Frauen wirksam vor Gewalt schützen will, darf die gefährliche Rolle von Schusswaffen bei Femiziden nicht ignorieren. Schusswaffen erhöhen das Risiko tödlicher Gewalt massiv – besonders im privaten Umfeld. Der „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen“ muss Schusswaffen endlich als Risikofaktor anerkennen und Maßnahmen gegen Schusswaffengewalt verankern.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Schusswaffen als Risikofaktor anzuerkennen und ausdrücklich im „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen“ zu verankern, das Thema Schusswaffengewalt darin zu ergänzen und dabei insbesondere die Rolle legaler Schusswaffen bei Femiziden und häuslicher Gewalt systematisch zu berücksichtigen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.