91/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Vernichtungsverbot von Neuwaren
BEGRÜNDUNG
Unverkaufte oder zurückgesendete neue bzw. gebrauchsfähige Waren werden in großem Ausmaß vernichtet – auch in Österreich.
So sollen laut Studien rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe im Wert von über 150 Millionen Euro im Jahr 2021 in Österreich vernichtet worden sein.[1] Auch in anderen Branchen, insbesondere im Onlinehandel, steht das Wegwerfen neuwertiger, aber etwa zurückversandter Produkte an der Tagesordnung. So werden alleine in Österreich jährlich 1,4 Millionen Pakete mit Neuware vernichtet (Stand 2020).[2]
In Zeiten von Klimakrise und Energiewende handelt es sich dabei um eine nicht länger hinnehmbare Verschwendung wertvoller Ressourcen und Energie. Hinzu kommt die Problematik der umweltgerechten Entsorgung.
Dieser Ressourcenverschwendung muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Auch der Klimarat hat einstimmig empfohlen, die Vernichtung von Neuwaren zu verbieten.[3]
Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR, auch bekannt als „Ökodesign-Verordnung“), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals.[4] Ab Juli 2026 sieht die Verordnung auch ein Verbot der Vernichtung bestimmter gebrauchsfähiger Produkte vor. Davon umfasst sind bestimmte Textilien und Schuhe. Das Verbot kann auch auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden. Darüber hinaus sieht die „Ökodesign-Verordnung“ Meldepflichten hinsichtlich vernichteter, gebrauchsfähiger Gegenstände vor. Kleine und mittlere Unternehmen sind davon vorübergehend ausgenommen.
Ein sorgsamer Umgang mit unseren Ressourcen sowie die Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaft und die Abkehr von der Wegwerfgesellschaft sind das Gebot der Stunde.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der ein Vernichtungsverbot von Neuwaren, insbesondere für Textilien, Schuhe und Elektrogeräte, vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.
[1] https://greenpeace.at/uploads/2023/07/20221019_hintergrundpapier_warenvernichtung.pdf
[2] https://greenpeace.at/presse/greenpeace-berechnung-14-millionen-pakete-aus-oesterreich-mit-neuwertiger-kleidung-und-elektronik-vernichtet/
[3] https://klimarat.org/wp-content/uploads/Klimarat-Endbericht-WEB.pdf
[4] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj?locale=de