910/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

910/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jakob Schwarz, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verursachergerechte Plastiksteuer jetzt einführen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Ministerratsvortrag vom 14. Jänner 2026[1] hat die Bundesregierung als Gegenfinanzierung für die geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungs-mittel eine „gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recyclebares Plastik“ ange-kündigt.

 

Nach monatelangem Lobbying, unter anderem vom Handelsverband, gegen die geplante Abgabe wurde Mitte April bekannt, dass die Bundesregierung das Vorhaben der Plastiksteuer wieder verworfen hat. Dieser Kniefall vor der Plastiklobby ist sowohl umwelt- als auch fiskalpolitisch das völlig falsche Signal. Während insbesondere Frauen und Familien durch das kommende Doppelbudget massive Mehrbelastungen erfahren, wird hier auf dringend notwendige Einnahmen samt unumstritten wünschenswerter Lenkungswirkung verzichtet. Besonders bemerkens-wert ist die Jubelaussendung des Wirtschaftsministeriums, die von einem „großen Erfolg für Österreichs Wirtschaft“ spricht[2]. Die Absage der Plastikabgabe sorge laut Staatssekretärin Eibinger-Miedl gar für „Planungssicherheit“.

 

Dabei wäre gerade eine wirksame Plastiksteuer der Schlüssel zur Erreichung der Ziele der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD). Denn während durch die erfolgreiche Einführung des Plastikpfands mit 2025 Österreich die Zielvorgaben bei der Rücklaufquote/Sammelquote von Plastikgetränkeflaschen bereits übererfüllt, ist bei sogenannten „flexiblen Verpackungen“ (wie etwa Folien oder Plastikbecher bei To-Go-Getränken) noch viel Luft nach oben. Die Plastiksteuer könnte für diesen Lückenschluss einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Neben der zentralen ökologischen Lenkungswirkung wäre die Plastiksteuer auch aus budgetärer Sicht zu begrüßen, denn derzeit führt Österreich bereits einen Beitrag an die EU im Rahmen der sogenannten „Plastik-Eigenmittel“ ab[3]. Seit der Einführung der Plastik-Eigenmittel bezahlt Österreich diesen Beitrag aus dem allgemeinen Budget – bisher zwischen 150 und 176 Mio. Euro im Jahr, Tendenz steigend[4]. Eine wirksame Plastiksteuer würde die Steuerlast verursachergerecht verteilen und einen wichtigen Beitrag zu einer ausgewogenen Konsolidierung leisten.

 

Das von Handelsverband und Wirtschaftsministerium in trauter Einigkeit vorge-brachte Gegenargument des „Bürokratiemonsters“ ist vor diesem Hintergrund leicht von der Hand zu weisen: Bereits jetzt erhebt die ARA entsprechende Daten über nicht recycelte Kunststoffabfälle und meldet diese ein, sonst könnte auch Österreich schwerlich den jährlichen Beitrag an Plastik-Eigenmitteln berechnen, da sich dieser aus der Menge der in Österreich angefallenen nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff ergibt (iHv. 80 Cent pro Kilo). Für den Vollzug müsste also das Rad nicht neu erfunden werden.

 

Anstatt also eine Steuer auf Plastik für die Verursacher einzuführen, die Österreich sowieso bereits bezahlen muss und weswegen auch die notwendigen Daten bereits vorliegen, wird diese Abgabe weiterhin aus dem Budget bezahlt. In Zeiten von harten Sparpaketen heißt das nichts anderes, als dass die Steuerzahler:innen, und damit vor allem die Arbeitnehmer:innen, die Rechnung für die Plastikunternehmen zahlen müssen. Damit bleibt die Regierung ihrer Linie treu: Gespart wird bei den Menschen, sinnvolle Konsolidierungsmaßnahmen, die auch noch die Umwelt schützen würden, werden von der ÖVP verhindert.

 

Für die konkrete Ausgestaltung könnten zudem andere EU-Mitgliedsstaaten, wie etwa Spanien oder Portugal, mit ihren jeweiligen nationalen Plastikabgaben als Vorbilder dienen. Im Sinne eines verwaltungsökonomischen Vollzugs sollte wie in Spanien der Fokus auf dem Rezyklat-Anteil liegen, also auf nicht recycelte Verpackungsabfälle abgestellt werden. Das würde sich auch nicht wesentlich von der Berechnungslogik für den Beitrag zu den Plastik-Eigenmitteln unterscheiden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldigst eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die eine wirksame, verursachergerechte Plastiksteuer auf nicht recycelte Kunststoff-verpackungen vorsieht, statt die Allgemeinheit für den Beitrag zu den Plastik-Eigenmitteln zur Kasse zu bitten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:2ba48647-2c25-443b-8ccd-93e3ac59e933/37_11_mrv.pdf

[2] https://www.bmwet.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Plastikabgabe.html

[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/11478/imfname_1467223.pdf

[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/analysen-auf-anfrage/BD-Zahlungsstroeme-zwischen-Oesterreich-und-der-EU.pdf