912/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.05.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
912/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend Rücknahme der geplanten Einschränkung der Kompetenzen der Anästhesiepflege im Rahmen der Spezialisierungsverordnung zum GuKG
BEGRÜNDUNG
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz plant im Rahmen der Spezialisierungsverordnung zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) eine Änderung der Kompetenzbeschreibung im Bereich der Anästhesiepflege.
Die bisher vorgesehene fachlich erarbeitete Formulierung lautet:
„Allgemeinanästhesien auf Basis von (standardisierten) Behandlungspfaden und gegebenenfalls institutionellen Vorgaben – abhängig vom mittels gängiger Scoring-Systeme eingeschätzten Risikopotenzial – einleiten, führen, überwachen, ausleiten.“
Diese Formulierung soll nunmehr durch folgende deutlich eingeschränkte Fassung ersetzt werden:
„… an der Einleitung, Führung, Überwachung und Ausleitung von Allgemein-anästhesien … mitwirken.“
Diese Änderung stellt keine bloße sprachliche Anpassung dar, sondern bedeutet eine substantielle Einschränkung der professionellen Rolle der spezialisierten Anästhesiepflege in Österreich.
Die Anästhesiepflege übernimmt im perioperativen Bereich hochspezialisierte Aufgaben in den Bereichen Patient:innensicherheit, Monitoring, Prozesssteuerung, Krisenmanagement und interprofessionelle Versorgung. Die vorgesehene Reduktion auf eine bloße „Mitwirkung“ wird weder der bestehenden Versorgungspraxis noch den tatsächlichen Qualifikationen und Ausbildungsinhalten gerecht.
Besonders problematisch ist dabei die Vermischung von Qualifikationsprofilen mit berufsrechtlichen Kompetenzfragen. Ausbildungs- und Spezialisierungsprofile dienen der fachlichen Beschreibung von Kompetenzen und Ausbildungszielen. Die nunmehr vorgesehene Einschränkung nimmt jedoch bereits auf Ausbildungsebene eine restriktive berufsrechtliche Interpretation vor und schafft damit einen problematischen Präzedenzfall für andere pflegerische Spezialisierungen.
Die geplante Änderung hat erhebliche strukturelle Auswirkungen:
Versorgungslücken.
Internationale Entwicklungen zeigen hingegen, dass hochqualifizierte Pflegeberufe im Bereich der Anästhesie zunehmend als eigenständiger und strukturrelevanter Bestandteil moderner Gesundheitssysteme anerkannt werden.
Die geplante Verordnungsänderung steht daher im Widerspruch zu einer modernen, evidenzbasierten und patient:innenorientierten Weiterentwicklung der Gesundheits-versorgung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert,
‚Allgemeinanästhesien auf Basis von (standardisierten)
Behandlungspfaden und gegebenenfalls institutionellen Vorgaben –
abhängig vom mittels gängiger Scoring-Systeme eingeschätzten
Risikopotenzial – einleiten, führen, überwachen, ausleiten‘
wiederherzustellen;
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.