916/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fehlgeleitete Mittelverwendung des AMS beenden – Fokus auf Kernaufgaben statt auf Integrationsmaßnahmen

 

 

Laut aktuellem Geschäftsbericht des AMS[1] für das Jahr 2024 wurde die Behörde mit der Umsetzung eines Intensivprogrammes zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen beauftragt, wofür zusätzlich 75 Millionen Euro budgetiert wurden. Insgesamt finanzierte, so der Geschäftsbericht, das AMS in diesem Rahmen Maßnahmen für 61.384 Personen mit Asylstatus in einem Gesamtausmaß von 199,20 Millionen Euro. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten dabei syrische Staatsangehörige mit 30.888 Personen (50,3%), gefolgt von 9.737 Personen afghanischer Herkunft (15,9%) und 8.092 ukrainischen Staatsangehörigen (13,1%).

 

Der AMS-Verwaltungsrat selbst feiert dies im Bericht als Erfolg:

 

„Ein bedeutender Meilenstein in der Tätigkeit des am 1. Juli 2024 neu konstituierten Verwaltungsrates war die Verabschiedung des Integrations-programms für geflüchtete Personen durch das AMS. Mit diesem Programm wurden gezielt Mittel bereitgestellt, um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern.“1

 

Die budgetäre Schieflage einer derartigen Prioritätensetzung wird auch im direkten Vergleich mit anderen Ausgaben deutlich. Während für das „Intensivprogramm Asyl- und subsidiär Schutzberechtige“ in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 75 Millionen Euro an Steuergeld aufgewendet wurden, standen im selben Zeitraum für das wichtige Pflegestipendium nur 37 bzw. 30 Millionen Euro und für die Ausbildungspflicht jeweils 57 Millionen Euro zur Verfügung.[2]

 

Trotz dieses massiven finanziellen Aufwands ist der Erfolg bei der tatsächlichen Vermittlung von Asylanten in den Arbeitsmarkt äußerst bescheiden, wie sich am Beispiel der Arbeitslosenzahlen für April 2026 zeigt: So waren nicht nur 170.872 der insgesamt 398.342 Arbeitslosen Ausländer, was einem überproportionalen Anteil von 43% entspricht, zur selben Zeit waren 39.884 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos oder in Schulungen gemeldet, wobei der größte Anteil auf Personen aus Syrien (20.508) und Afghanistan (8.287) entfiel. Besonders alarmierend ist die niedrige Erwerbstätigenquote von nur 44,1% bei Personen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Selbst nach fünf Jahren im Land waren von den Asylsuchenden der Jahre 2015/16 über 50% der Männer, aber weniger als 20% der Frauen erwerbstätig.[3] Diese schwache Bilanz trotz eines Millionen-Euro-schweren Unterstützungspakets steht beispielweise im Widerspruch zu fast 79.000 offenen Stellen im Jahr 2025, von denen ein erheblicher Teil keine spezifische Ausbildung erfordert.

 

Eine Kernproblematik dieser Entwicklung liegt in einer zunehmenden Vermischung der Kompetenzen. Der Kernauftrag des AMS ist die Arbeitsvermittlung, dafür ist es zuständig, nicht jedoch für Alphabetisierungs-, Deutsch-, Werte- oder Integrationskurse, welche gesetzlich in den Aufgabenbereich des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)[4] fallen.

 

Diese Praxis führt diese „Kompetenzüberschreitung“ zu einem systemischen Fehlanreiz: Wer beim ÖIF die Prüfungen bzw. die Kurse nicht wie vorgesehen absolviert, wird offensichtlich vom AMS mit weiteren, vom Steuerzahler finanzierten Kursen belohnt. Anstatt also Konsequenzen für mangelnde Integrationsbereitschaft zu ziehen, wird ein Anreizsystem für das Scheitern geschaffen. Das AMS wird so schleichend von einer Arbeitsvermittlungsstelle zu einem Auffangbecken für Integrationsunwillige.

 

Dass das AMS von der Zielgruppe selbst primär als Integrationseinrichtung wahrgenommen wird, bestätigt im Übrigen sogar das Zitat einer Interviewpartnerin aus der Studie „Recent Arrivals in Austria“ im Auftrag des AMS:

 

„Meine Erfahrung mit dem AMS ist überwiegend positiv. Sie unterstützen Menschen bei der Integration. Nachdem ich den A1-Deutschkurs abgeschlossen hatte, wurde mir automatisch ein Termin für den A2-Deutschkurs zugewiesen, ohne dass ich darum bitten musste.“[5]

 

Diese fehlgeleitete Praxis bindet nicht nur enorme finanzielle Mittel, sondern untergräbt auch die eigentliche Aufgabe des AMS. Angesichts begrenzter öffentlicher Ressourcen und anhaltend hoher Arbeitslosenzahlen ist eine konsequente Fokussierung auf wirksame arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unerlässlich. Die Mittel des AMS müssen für die Qualifizierung und Vermittlung der in Österreich arbeitslosen Menschen, insbesondere der eigenen Bürger, eingesetzt werden, nicht für Deutsch-, Werte oder Integrationskurse. Die Vermischung von Integrationsmaßnahmen für Asylanten und Arbeitsmarktpolitik führt zu Ineffizienzen, gefährdet die Erfüllung des eigentlichen Auftrags des AMS und geht primär zulasten der eigenen Bevölkerung.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass

·         eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen dem Arbeitsmarktservice (AMS) und integrationspolitischen Einrichtungen, insbesondere dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), erfolgt;

·         der Mitteleinsatz des AMS strikt auf den Kernauftrag – die Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser Personen – beschränkt wird und keine integrations-politischen Maßnahmen (Deutsch-, Werte oder Integrationskurse) budgetiert werden;

·         sämtliche bisherigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Bereich Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene einer umfassenden Evaluierung hinsichtlich Effizienz, Zielerreichung und Kosten-Nutzen-Verhältnis unterzogen werden;

·         und dass begrenzte budgetäre Mittel des AMS mit klarem Vorrang für österreichische Staatsbürger prioritär zur Unterstützung von arbeitslosen Personen mit realistischer Vermittlungsperspektive sowie zur Deckung des Fachkräftebedarfs eingesetzt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]   https://www.ams.at/organisation/geschaeftsberichte/geschaeftsberichte-oesterreich (aufgerufen am 15.05.2026)

       https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/untergliederungsanalysen/BD-UG-20-Arbeit-Budgets-2025-und-2026.pdf (aufgerufen am 15.05.2026)

[3]   https://www.integrationsfonds.at/integrationsdaten/arbeit/ (aufgerufen am 15.05.2026)

[4]   https://www.integrationsfonds.at (aufgerufen am 15.05.2026)

[5]   https://forschungsnetzwerk.ams.at/dam/jcr:9845e25b-6a6a-4d26-a7d3-99e832a597f0/AMS_2025_Recent%20Arrivals_syrische%20Fluechtlinge_Arbeitsmarkt.pdf (aufgerufen am 15.05.2026)