919/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Wärmewende vorantreiben und Gasnetz transformieren
BEGRÜNDUNG
Das österreichische Gasnetz befindet sich aktuell in einer Transformationsphase. In den vergangenen drei Jahren ist die Anzahl der Gaszählpunkte auf Netzebene 3 österreichweit um sechs Prozent zurückgegangen.[1]
Dieser Rückgang ist sowohl auf die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen oder die Nutzung von Fernwärme, als auch auf den allgemeinen Trend Richtung Zentralisierung der Wärmeversorgung zurückzuführen. So positiv diese Entwicklung im Kontext der Wärmewende und der Dekarbonisierung zu bewerten ist, bringt sie auch neue Fragen und Herausforderungen mit sich. Denn trotz des Rückgangs an Zählpunkten muss die bestehende Gasinfrastruktur weiterhin betrieben, gewartet und erneuert werden. Sogar dort, wo bereits ein Großteil der Haushalte beispielsweise auf Fernwärme umgestiegen ist. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang auch die im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) verankerte allgemeine Anschlusspflicht zu erwähnen. Sie verpflichtet Netzbetreiber, auch dort Netzinfrastruktur zu erhalten und auszubauen, wo eine Stilllegung in der Zwischenzeit sinnvoller wäre. Damit produziert das bestehende Recht Fehlanreize, die eine geordnete Transformation behindern und führt zu einer problematischen Doppelstruktur, sowohl ökologisch als auch ökonomisch.
Die schrittweise Redimensionierung des fossilen Gassystems ist daher ein unumgänglicher Bestandteil der Wärmewende – auch um sogenannte „stranded assets“ zu vermeiden und aus Kostengründen für die verbleibenden Gaskund:innen. Denn aufgrund der rückläufigen Gaszählpunkte verteilen sich die Kosten für den Betrieb und Erhalt der Netzinfrastruktur über Nutzungsentgelte auf immer weniger Kund:innen. Die Konsequenz daraus ist bereits jetzt an den Kosten spürbar: 2025 sind die Gasnetzkosten laut E-Control im Schnitt um 16 Prozent angestiegen[2], 2026 um knapp 18 Prozent.[3]
Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Stilllegung des Gasnetzes – dort, wo bereits Alternativen zur Verfügung stehen. Um diesen Prozess so geordnet und sozial verträglich wie möglich zu gestalten, braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Die EU hat mit der Gasbinnenmarktrichtlinie bereits einen verbindlichen Rahmen gesetzt: Artikel 57 der RL (EU) 2024/1788[4] verpflichtet die Mitgliedstaaten, Stilllegungspläne für Gasverteilernetzbetreiber gesetzlich zu verankern. Österreich muss diese Vorgaben bis August 2026 in nationales Recht überführen. Darüber hinaus sollen die Stilllegungspläne auf die lokalen Wärme- und Kältepläne abgestimmt sein, die auf Basis der EU-Gebäuderichtlinie zu erstellen sind. Die Frage ist daher nicht ob, sondern wie das österreichische Gasnetz transformiert wird – und zu wessen Lasten dieser Prozess geht, wenn keine klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Denn die Transformation des Gasnetzes ist keine rein technische oder regulatorische Frage. Sie berührt unmittelbar die Lebenssituation hunderttausender Haushalte. Daher muss die Stilllegung des Gasnetztes in einem breiten Kontext gesehen werden, der ausreichende Alternativen zur Wärmeversorgung ebenso berücksichtigt wie wohn- und mietrechtliche Anpassungen. Denn gerade in großen Städten betrifft die Stilllegung häufig den mehrgeschoßigen Wohnbau. Dabei ergeben sich Herausforderungen hinsichtlich Zuständigkeiten, Duldungspflichten genauso wie zur zeitlichen Umsetzung. Besonderes Augenmerk gilt dabei Haushalten mit geringem Einkommen, denn sie sind einerseits stark von den höheren Kosten betroffen, während sie in der aktuellen Situation entweder kaum Einfluss auf die Wahl ihrer Heizungssysteme haben oder sich den raschen Umstieg nicht leisten können. Auch die EU-Vorgaben sehen vor, dass bei der Planung sowie der Umsetzung der Gasnetzstillegung auf die spezifischen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Kund:innen eingegangen werden muss.
Die Gasnetzstilllegung muss daher sowohl technisch als auch regulatorisch gut geplant werden und alle Betroffenen frühzeitig einbinden. Akzeptanz und Planungssicherheit entstehen insbesondere dann, wenn Haushalte, Unternehmen und Gemeinden rechtzeitig wissen, was auf sie zukommt, und ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Eine bereits 2024 veröffentliche Studie skizziert die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung von Teilen des Gasverteilernetzes.[5] Nachdem bis zur Umsetzungsfrist der EU-Vorgaben nur noch wenige Monate verbleiben, gilt es, so rasch wie möglich den notwendigen Rahmen dafür zu schaffen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, in Abstimmung mit den darüber hinaus zuständigen Bundesministerien, ein Gesetzespaket zur Transformation des Gasnetzes sowie notwendiger Begleitmaßnahmen vorzulegen, das unter anderem folgende Punkte enthält:
- gesetzliche Verankerung verbindlicher Stilllegungspläne für Gasverteilernetzbetreiber mit einer regelmäßigen Aktualisierungspflicht sowie;
- Reform der allgemeinen Anschlusspflicht gemäß § 59 GWG;
- Verankerung des Schutzes vulnerabler Haushalte;
- öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zum Ausstieg aus bestehenden Gas- und Ölheizungen begleitet von sozial gestaffelten Förderungen;
- eine Ausweitung von „Sauber Heizen für Alle“ auf den mehrgeschoßigen Wohnbau;
- Reform der Preisregulierung für die Fernwärme zur Stärkung des Konsument:innenschutzes;
- verbindliche Kommunikations- und Beratungsstandards für betroffene Haushalte.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.
[1] https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/e-control-gaskunden-sollten-zaehler-oefter-selbst-ablesen-art-578738
[2] https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/20250218-01_Alfons-Haber.pdf/39ceb107-c829-a063-90e5-1b133c3d66cf?t=1739889183589
[3] https://orf.at/stories/3409105/
[4] https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1788/oj/eng
[5] https://www.bmwet.gv.at/Services/Publikationen/publikationen-energie/stilllegung_gasverteilernetz.html