928/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Chancengleichheit und echt Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen ist das Fundament einer inklusiven und gerechten Gesellschaft. Familien suchen für ihre Kinder nichts anderes als einen gleichberechtigten Weg ins Leben, eine hochwertige Bildung und soziale Teilhabe. Inklusion darf daher kein theoretisches Ziel bleiben, sondern muss im gelebten Schulalltag ankommen. Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen zeigt jedoch, dass die bestehenden Strukturen den realen Bedürfnissen der Betroffenen nicht ausreichend gerecht werden und im Status quo verharren – wenn nicht sogar Rückschritte zeigen.

 

Die jüngsten Rückmeldungen der großen Behindertenverbände im Rahmen der aktuellen Arbeitsgruppen machen deutlich, wie groß die Sorge vor einer Fortführung bestehender Barrieren ist. Um das Vertrauen aller Beteiligten zu sichern, muss die angekündigte Bildungsreform endlich als Chance genutzt werden, die Weichen in Richtung Inklusion zu stellen. Eine bloße Anpassung von Begriffen reicht nicht aus, um den Alltag der betroffenen Kinder spürbar zu verbessern. Jede Reform-maßnahme muss sich daran messen lassen, ob sie das inklusive Schulsystem stärkt und Familien den oft kräftezehrenden Kampf um angemessene Unterstützung abnimmt.

 

Ein zentraler Hebel liegt hier in der Neugestaltung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF). Unterstützung darf nicht an starre oder sogar neue Hürden geknüpft sein. Ziel muss ein flexibles System sein, das sich am tatsächlichen, individuellen Bedarf eines Kindes orientiert. Dies setzt auch voraus, dass die Finanzierung der schulischen Inklusion auf solide Beine gestellt wird. Die historisch gewachsene und viel zu geringe Deckelung der Ressourcen entspricht nicht mehr der Realität an unseren Schulen. Es braucht eine verlässliche und bedarfsorientierte Finanzierung, bei der die notwendigen Ressourcen – einschließlich multiprofes-sioneller Teams – direkt dem Kind in die inklusive Regelschule folgen.

 

Ebenso dringend braucht es eine Weiterentwicklung beim Übergang in die höheren Schulen sowie beim Verbleib im Schulsystem. Einerseits muss der Zugang zur Sekundarstufe II im allgemeinen Regelschulsystem für Jugendliche mit SPF rechtlich abgesichert werden, um ihnen den Weg in mittlere und höhere Schulen zu ebnen. Andererseits muss das 11. und 12. Schuljahr endlich als echter Rechtsanspruch verankert werden und zwar auch in einem inklusiven Setting in der Regelschule. Jugendliche mit Behinderungen benötigen eine echte Perspektive, die sie stärkt und mitten in der Gesellschaft hält, anstatt die Verweildauer in segregierenden Strukturen zu verlängern. Ein flächendeckendes, bei Bedarf auch ganztägiges Angebot ist der Schlüssel für eine zukunftsweisende und völkerrechtskonforme Bildungspolitik im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht eine rechtlich verbindliche Reform der inklusiven Bildung vorzulegen, die folgende Eckpunkte sicherstellt:

 

·         Eine substanzielle Reform des SPF: Weiterentwicklung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs hin zu einem flexiblen, am individuellen Bedarf des Kindes orientierten Unterstützungssystem sowie Abschaffung der starren Deckelung der Inklusionsmittel und Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung.

·         Die rechtliche Absicherung des Zugangs für Schüler:innen mit SPF zur Sekundarstufe II: Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage, die Schüler:innen mit SPF den gleichberechtigten Zugang zu allen Schulformen der Sekundarstufe II des allgemeinen Regelschulsystems öffnet.

·         Ein Rechtsanspruch auf das 11. und 12. Schuljahr im inklusiven Setting mit flächendeckender und ganztägiger Verankerung: Verankerung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein verlängertes Schulbesuchsrecht, das vollumfänglich in inklusiven Settings an allgemeinen Regelschulen absolviert und bei Bedarf auch flächendeckend in ganztägigen Schulformen in Anspruch genommen werden kann.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.