932/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Unabhängige Governance-Strukturen für den Österreichischen Rundfunk

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Österreichische Rundfunk nimmt als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen eine zentrale Rolle für die demokratische Öffentlichkeit, die Medienvielfalt sowie die unabhängige Information der Bevölkerung ein. Seine organisatorische und personelle Unabhängigkeit von parteipolitischen Einflussnahmen ist daher von besonderer demokratiepolitischer Bedeutung.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 5. Oktober 2023 Teile der geltenden Regelungen über die Besetzung der ORF-Gremien als verfassungswidrig erkannt und den Gesetzgeber verpflichtet, die erforderliche Staatsferne des ORF sicherzustellen. Ziel dieser Entscheidung war es, politische Einflussmöglichkeiten auf die Leitung und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückzudrängen und dessen institutionelle Unabhängigkeit zu stärken.

Trotz wiederholter Ankündigungen der Bundesregierung wurde eine umfassende Reform der ORF-Governance bislang nicht umgesetzt, einzig eine Scheinreform wurde durchgeführt, die den Einfluss der Regierung nur verschoben, im Ergebnis aber gewahrt hat.

Die öffentliche Debatte konzentriert sich nach wie vor auf die Verteilung von Besetzungsrechten zwischen politischen Akteur:innen, während die grundlegende Frage nach einer zeitgemäßen, professionellen und unabhängigen Governance-Struktur unbeantwortet bleibt.

Das bestehende System weist mehrere strukturelle Schwächen auf. Die Aufsichtsgremien sind mit derzeit 35 Mitgliedern überdimensioniert, stark parteipolitisch geprägt und gewährleisten nicht die für die Kontrolle eines Medienunternehmens dieser Größenordnung erforderlichen fachlichen Kompe-tenzen. Durch die bestehende Nominierungslogik entstehen Loyalitäten gegenüber den entsendenden Institutionen oder Parteien anstatt gegenüber dem Unternehmen und seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Gleichzeitig konzentriert das derzeitige Modell wesentliche Leitungsbefugnisse in einer einzelnen Person.

 

Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien insbesondere durch transparente und qualifikationsbasierte Bestellungs-verfahren, unabhängige Nominierungsinstanzen, professionelle Aufsichtsgremien sowie klar definierte Unvereinbarkeits- und Transparenzregeln gestärkt werden kann. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Zusammensetzung von Gremien, sondern vor allem die Art und Weise ihrer Bestellung und Kontrolle.

Erforderlich ist daher keine bloße Anpassung des bestehenden Systems, sondern eine grundlegende Neuordnung der ORF-Governance. An die Stelle des bisherigen Proporzmodells sollen kleinere, professionell arbeitende und unabhängig bestellte Gremien treten.

Kernpunkte einer solchen Reform sind insbesondere:

Durch diese Reformen kann die demokratische Legitimation des ORF gestärkt, die politische Einflussnahme reduziert und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags langfristig abgesichert werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine grundlegende Reform der Governance-Strukturen des Österreichischen Rundfunks vorsieht und dabei insbesondere folgende Ziele umsetzt:

  1. Schaffung eines unabhängigen und professionellen Aufsichtsgremiums durch die Verkleinerung des Stiftungsrates auf neun Mitglieder und die Sicherstellung komplementärer fachlicher Qualifikationen.
  2. Einführung eines transparenten und qualifikationsbasierten Bestellungsverfahrens für Mitglieder des Stiftungsrates durch:
  3. Einrichtung einer ORF-Generalversammlung aus Vertreter:innen des Parlaments und des Publikumsrats als eigenständiges Organ zur Bestellung und gegebenenfalls Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsrates sowie zur Behandlung grundlegender strategischer Fragen des öffentlich-rechtlichen Auftrags.
  4. Stärkung des Publikumsrates als Vertretung gesellschaftlicher Interessen durch:
  5. Ablösung des Generaldirektorenmodells durch einen zweiköpfigen Vorstand mit klarer Aufgabenteilung zwischen programmlich-strategischer sowie kaufmännisch-technologischer Verantwortung, unter Einhaltung unionsrechtlicher Vorgaben, insbesondere des European Media Freedom Act.
  6. Einführung umfassender Transparenz- und Compliance-Regeln, insbesondere durch:
  7. Prüfung weiterer Strukturreformen, die zur Entpolitisierung, Professionalisierung und Effizienzsteigerung der Unternehmensführung des ORF beitragen.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.