934/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadic, David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!
BEGRÜNDUNG
Seit dem 1. Jänner 2019 gilt in Österreich die Ehe für alle. Die Rechtsinstitute der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft stehen sowohl gleichgeschlechtlichen als auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Für Paare, die ihre Eingetragene Partnerschaft in eine Ehe oder ihre Ehe in eine Eingetragene Partnerschaft umwandeln wollen, gibt es aber große Rechtsunsicherheit.
Wegen des gesetzlichen Verbots der Doppelehe müssten Paare nach dem Wortlaut des Gesetzes zuerst ihre eingetragene Partnerschaft bei Gericht auflösen bzw. sich bei Gericht scheiden lassen (Verbot der Doppelehe - § 9 EheG ; ebenso§ 5 Abs. 1 Z 2 EPG), bevor sie sich verheiraten bzw. verpartnern können.
Die Standesämter erlauben in der Praxis in der Regel den Umstieg: Das BMI hat im Jahr 2018 eine „Mitteilung"[1] an die Standesämter, die im Einvernehmen mit dem BMJ ergangen ist, verschickt und darin „bis zu einer allfälligen legistischen Klarstellung" eine verfassungskonforme Interpretation empfohlen, dass die bestehende Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft zwischen denselben Personen kein Hindernis für den Umstieg auf die Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft sein soll. Diese Einschätzung wird in der Lehre zum Teil scharf kritisiert.[2] Die unabhängigen Gerichte könnten jederzeit entscheiden, dass so eine neue umgewandelte Ehe bzw. Eingetragene Partnerschaft entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes nichtig ist.
Besonders unfair ist das für jene gleichgeschlechtlichen Paare, die sich vor dem Jahr
2019 verpartnert haben und vorab noch gar nicht die Wahl hatten, welches
Rechtsinstitut sie wählen.
Die Eheleute bzw. die eingetragenen Partner:innen, ihre Kinder und auch die
Behörden können sich aus gutem Grund erwarten, dass die Politik hier für sie
Rechtsklarheit schafft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu unterbreiten, die die rechtssichere Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ermöglicht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.