936/A XXVIII. GP

Eingebracht am 11.06.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Agnes Totter, Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Volksgruppengesetzes

Das Bundesgesetz über die Rechtsstellung der Volksgruppen in Österreich (Volksgruppengesetz – VoGrG), BGBl. Nr. 396/1976 idF BGBl. Nr. 575/1976 und BGBl. I Nr. 194/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 4 wird die Wortfolge „Ersatz der Reisekosten, der Bundesbeamten der Reisegebührenstufe 5 gebührt,“ durch die Wortfolge „Ersatz der Reisekosten gemäß Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133/1955,“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes

Das Gesetz vom 27. November 1896, womit Vorschriften über die Besetzung, innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Gerichte erlassen werden (Gerichtsorganisationsgesetz – GOG), RGBl. Nr. 217/1896, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift zu § 81 lautet:

„Gerichtsakten“

2. In § 81 Abs. 1 und 2 wird das Wort „Acten“ durch das Wort „Akten“, das Wort „Actenhefte“ durch das Wort „Aktenhefte“ und das Wort „Actenbund“ durch das Wort „Aktenbund“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 (Änderung des Volksgruppengesetzes):

Es handelt sich um eine Anpassung an die geltende Rechtslage.

Zu Art. 2 (Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes):

Die Änderungen dienen einer sprachlichen Anpassung und Vereinheitlichung.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.