94/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einführung einer Unterhaltsgarantie - JETZT!

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Kinder haben ein Recht auf ein Leben ohne Armut, Ausgrenzung und Angst. Armut hat weitreichende Auswirkungen auf Kinder und ihre Zukunft: Ihre Gesundheit, Bildung und soziale Integration leiden darunter. In Armut aufzuwachsen, bestimmt nicht nur den Alltag, sondern auch die Zukunftschancen. Es ist erwiesen, dass Kinderarmut zu schlechterer Gesundheit und geringeren Bildungschancen im Erwachsenenalter führt. Darüber hinaus verursacht Kinderarmut laut der OECD Mehr- und Folgekosten von 17,2 Milliarden Euro. Eine frühzeitige Bekämpfung hingegen kostet nur einen Bruchteil davon. Wir finden, jedes armutsgefährdete Kind ist eines zu viel.

 

Ein Instrument um die Familien und armutsgefährdete Kinder zu unterstützen ist der Lückenschluss im derzeitigen Unterhaltsvorschuss. Gerade in den Fällen, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil wenig verdient, gibt es Nachholbedarf. Denn nach geltender Rechtslage greift der Unterhaltsvorschuss nur dann, wenn der Unterhaltsschuldner leistungsfähig und auffindbar ist. Ist das nicht der Fall, geht das Kind leer aus und bekommt keine Bevorschussung vom Staat. 

 

Die Zahl der Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt und keine Ersatzleistungen erhalten, ist alarmierend hoch. 36 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden in Österreich müssen gänzlich ohne Unterhaltszahlungen oder Ersatzleistungen auskommen. Das sind insgesamt 59.000 Kinder. (Siehe Unterhaltsbefragung BMSPGK). Obwohl bereits im Jahr 2006 eine Arbeitsgruppe zur „Sicherung des Unterhalts“ eingerichtet wurde und ab dem Regierungsprogramm 2008 die Schließung von Unterhaltslücken verankert war, hat sich an der Situation bisher nichts geändert. Alleinerziehende (90% davon sind Frauen) sind besonders armutsgefährdet, ihre prekäre finanzielle Situation trägt besonders zur hohen Kinderarmut bei Kindern in Ein-Eltern Haushalten bei. Gleichzeitig sind die Kinderkosten bei Ein-Eltern Haushalten exorbitant höher als bei Haushalten, in denen Kinder mit beiden Elternteilen zusammenleben. (Siehe Kinderkostenstudie BMSPGK).

 

Der Unterhaltsvorschuss ist daher ein wichtiges Instrument, um schnell und zielgerichtet Alleinerziehenden-Haushalte abzusichern. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang das Verfahren zum Thema Kinderunterhalt zu modernisieren und zu vereinfachen. Eine effektive Unterhaltsgarantie ist nicht nur eine soziale, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit.

 

In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde bereits intensiv an einem Gesetzentwurf zu diesem Thema gearbeitet, der als Grundlage zu dieser Forderung dienen soll.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, eine Unterhaltsgarantie zu koordinieren, bei der der Staat betroffene Familien unterstützt, sowie das Verfahren zum Thema Kinderunterhalt zu modernisieren und zu vereinfachen, da es hier Rechtssicherheit braucht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.