943/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Plasmaopfern

 

 

Österreich trägt gegenüber jenen Menschen eine besondere Verantwortung, die sich durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen unverschuldet mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben. Für viele dieser Betroffenen bedeuteten Hygienemängel in Labors Ende der 1970er- und in den 1980er-Jahren nicht nur eine schwere gesundheitliche Schädigung, sondern einen lebenslangen Einschnitt in ihre Erwerbs-biographie, ihre soziale Sicherheit und ihre persönliche Lebensführung.

 

Zwar wurde mit dem Hepatitis-C-Virus-Fonds (HCV-Fonds)[1] eine Unterstützungs-struktur geschaffen, doch sind wesentliche Fragen bis heute ungeklärt. Bereits die fehlende genaue Erfassung der tatsächlich betroffenen Personen macht eine sachgerechte Beurteilung der Reichweite und Treffsicherheit der Unterstützungs-leistungen unmöglich. Gleichzeitig ist medizinisch unbestritten, dass Hepatitis C selbst nach erfolgreicher antiviraler Therapie bei fortgeschrittener Lebererkrankung bleibende Schäden, ein fortbestehendes Krebsrisiko sowie dauerhafte gesundheitliche und berufliche Einschränkungen nach sich ziehen kann.[2],[3] „Virenfrei“ ist nicht gleichzusetzen mit „gesund“.

 

Es ist daher nicht hinnehmbar, wenn Leistungskürzungen oder Leistungseinstellungen allein aus dem Umstand einer virologischen Heilung abgeleitet werden, ohne die realen Folgeschäden, anerkannte Berufskrankheiten, eine festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit, frühere Einkommensverluste oder krankheitsbedingte Früh-pensionierungen ausreichend zu berücksichtigen. Gerade bei einer Personengruppe, die unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten ist, braucht es Transparenz, Nachvollziehbarkeit und soziale Gerechtigkeit statt bürokratischer Härten.

 

Erforderlich ist daher eine umfassende Evaluierung und Neuausrichtung des Hepatitis-C-Virus-Fonds. Maßgeblich müssen künftig nicht bloß Laborwerte oder formale Schwellen sein, sondern die tatsächlichen gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Langzeitfolgen der Infektion. Nur durch eine klare, transparente und dauerhafte Absicherung der Betroffenen kann der Staat seiner Verantwortung gerecht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich einen Bericht über die Zahl der tatsächlich betroffenen Hepatitis-C-Plasmaopfer und die aktuelle Leistungspraxis des Hepatitis-C-Virus-Fonds sowie die seit 2016 erfolgten Leistungskürzungen, Leistungseinstellungen und Mittelrückflüsse zuzuleiten. Auf dieser Grundlage ist sicherzustellen, dass die Unterstützungsleistungen des Hepatitis-C-Virus-Fonds künftig transparent, nachvollziehbar und dauerhaft ausgestaltet werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.



[1]    https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002740.html (aufgerufen am 26.05.2026)

[2]    https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Hepatitis-C.html (aufgerufen am 26.05.2026)

[3]    https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/2024/news-im-august-2024/geheilte-hepatitis-c-bei-fortgeschrittener-lebererkrankung-krebsrisiko-bleibt/ (aufgerufen am 26.05.2026)